Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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22 May 2006, 11:05
Beitrag
#2
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Delegoano Gruppe: Members Beiträge: 4.279 Mitglied seit: 23-September 05 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 7.187 |
als ich hab zwar meinen zivi 98/99 gemacht, und man hat mich damals quasi dazu verpflichtet, obwohl ich damit kein Problem hatte... aber meines Wissens gibt es da eine Zumutbarkeitsklausel, die besagt, dass Tätigkeiten, die zu Beschwerden körperlicher oder psychischer Art führen (erbrechen... etwa...) nicht von einem Zive erwartet werden können. Im damaligen Ziviparagraph stand sogar, der Zivildiener darf nur unterstützende Tätigkeiten ausführen, für die die Angestellten Pfleger keine Zeit haben (Füttern, Plaudern, Gehen, An und Ausziehen, zu Bett legen, nicht aber behandelnde maßnahmen und nix, was man halt nicht will und nicht kann...
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