Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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18 May 2006, 22:39
Beitrag
#2
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Na aber hallo, da habe ich mal einen ganz "alten" und seltenen Gast wieder mal hinterm Ofen hervorlocken können (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)
Also wenn ich dich richtig verstehe: melden musst auf jeden Fall mal DU dich! Auf jeden Fall ALLES per Einschreiben machen damit du was in der Hand hast. Also wenn du nun keine Antwort bekommen hast (und schon länger her ist) nachforschen. Und wenn nicht per Einschreiben geschickt, dann würde ich das nochmal (per Einschreiben) schicken (sicher ist sicher). Die 3 Monatsfrist läuft ab dem Zeitpunkt wo du dein erstes Einschreiben versendet hast. Ist diese abgelaufen, DANN erst kannst du dich an die ZISA wenden und hast dazu 4 Wochen Zeit um einen Feststellungsantrag zu stellen (der aber wohl genauso entscheiden wird wie die Zivi-Einrichtung). Naja, "Erhöhung der Vergütung" würde ich es nicht nennen, denn es handelt sich um den Betrag der angemessen ist und ja immerhin vom VfGH festgelegt wurde! |
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