Neues Spam-Gesetz stoppt Werbemails, Veranstalter / Clubs betroffen? |
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Neues Spam-Gesetz stoppt Werbemails, Veranstalter / Clubs betroffen? |
24 Feb 2006, 19:46
Beitrag
#1
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hääää? Gruppe: Members Beiträge: 1.879 Mitglied seit: 7-April 03 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 1.530 |
habs bei search nicht gefunden, sry falls vorhanden ...
ZITAT Neues Spam-Gesetz stoppt Werbemails Mit 1. März tritt in Österreich ein neues Spam-Gesetz in Kraft. Während Privatpersonen wohl kaum einen Unterschied in der Mailbox bemerken werden, bedeutet die neue Regelung für Unternehmen das Aus für unverlangtes Direktmarketing. Im Rahmen der Anpassung an die EU-Richtlinie tritt am 1. März in Österreich ein strengeres Spam-Gesetz in Kraft. War der Versand von Werbemails an Konsumenten schon bisher nur mit vorheriger Zustimmung [Opt-in] erlaubt, bedurfte es bei Mitteilungen im beruflichen Bereich an Unternehmen nur der Möglichkeit des Abbestellens [Opt-out]. Diese Differenzierung fällt mit Wirksamkeit der Novelle nun weg. Künftig sind Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers generell nicht mehr zulässig. Definition: Spam Unter Spam versteht man sowohl Werbemails als auch elektronische Massensendungen an mehr als 50 Empfänger. Erfasst sind nicht nur E-Mails, sondern auch SMS. Bestehende Newsletter Doch muss man jetzt im Nachhinein von jedem Adressaten eines bestehenden Newsletters bzw. Mailverteilers die ausdrückliche Zustimmung einholen? Nach Ansicht von IT-Rechtsexperte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis ist die weitere Zusendung wohl dann zulässig, wenn diese bereits über einen langen Zeitraum, also etwa seit Jahren, unbeanstandet erfolgte. Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 Euro Kann er die Zustimmung des Empfängers bei einem eventuellen Verfahren nicht nachweisen, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 Euro. Zudem können Mitbewerber mit Unterlassungsklagen sowie Schadenersatzansprüchen gegen Verstöße vorgehen. http://futurezone.orf.at Da ich gerade 2 Mails bekommen hab, wo gefragt wird ob ich das Clubprogramm auf nach dem 1.3. bekommen will, dacht ich i frag mal so in die runde.... Auch Mails bekommen oder selbst verschickt? Die richtig nervenden Mails werden dadurch ja kaum weniger ;/ |
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26 Feb 2006, 18:07
Beitrag
#2
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Warum sollte ein Link in einem Newsletter broken sein? Der Link muss in einem Zeitraum Aussendung + ein paar Wochen gültig sein und das sollte selbst dem unfähigsten Webmaster gelingen. Dazu kommt natürlich noch, dass ein Impressum auch in einem Newsletter sein sollte und dazu gehört eine Anschrift und eine Telefonnummer sowie E-Mail Adresse.
Ideal wäre natürlich wenn man auf den Newsletter antworten könnte - allerdings gibt es viele Auto-Replys oder Bounce Nachrichten. Die würden da natürlich stören. Man könnte aber z.B. auch erst die Mails durchlassen die nach dem Senden + 2 Stunden eintreffen. Damit hätte man da schon einen ordentlichen Teil gefiltert. Mailverteiler lassen das auch durch einen Bot machen der auf spezielle Nachrichten im Subject oder Body hören - sollte auch für Newsletter leicht machbar sein. Der Unsubscribe Link wird aber meistens leichter sein. Laut Tim Berners-Lee "cool URIs don't change" wird der auch für alle Ewigkeiten gleich bleiben. Dank mod_rewrite kein grosses Problem. Die Robinson Liste führt übrigens die Rundfunk-&Telekom-Regulierungs GmbH (ich glaub unterstützt von der Wirtschaftskammer). Informationen dazu ebendort: http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekomm...Commerce-Gesetz - um sich einzutragen schickt man eine Mail an [email protected] mit der Mail Adresse die eingetragen werden soll im From. Wie man an die Liste kommt siehe Link. Hat ein User aber einmal zugestimmt einen Newsletter zu bekommen oder war er im geschäftlichen Kontakt zum gleichen Thema kann er natürlich solange kontaktiert werden bis er widerspricht. Daran ändert sich auch durch die Änderung nichts. b4n |
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