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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 13:32
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Delegoano
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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 14:22
Beitrag #2


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http://www.gema.de/cgi-bin/hlsearch?d=%2Fk...&c=1&r=1000&n=1

ich habe gerade nachgesehen, die einzige klausel, die in diesem Fall zutrifft, ist, dass um erlaubnis gefragt werden muß... ...verpflichtende abgaben b.z.w. lizenzen sind in diesem Fall nicht zwingend erforderlich

ich werde aber noch weiter nachforschen

[QUOTE]Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf anbieten?
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:

Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft zum jeweiligen Musikverlag erhält man auf der Datenbank der GEMA- Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder bei der Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, [email protected], Telefon 030/21245-450.


Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de. Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, [email protected], Telefon 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA: [email protected] Telefon 089/48003-800.


Kann ein DJ selbst einen Mix als Werk anmelden und Tantiemen erhalten?
Wenn man mit der Genehmigung der Rechteinhaber einen Titel bearbeitet und dadurch ein eigenes Werk schafft, ist dies wie ein selbstständiges Werk geschützt. Wenn der Bearbeiter Mitglied bei der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er für die Nutzung dieses neuen Titels im Bereich Rundfunk anteilig Tantiemen durch die GEMA. Wird die neue Version des Titels z.B. im Radio gespielt, erhalten sowohl die Urheber des Originaltitels wie auch der Bearbeiter die ihnen zustehende Vergütung.
Hat der DJ den Titel selbst komponiert und getextet und diesen als Mitglied bei der GEMA angemeldet, so wird sein Titel bei der Sendung im Rundfunk und bei CD-Vervielfältigungen mit 100 Prozent des Komponisten- und Textdichteranteils abgerechnet. Die Anmeldung als GEMA-Mitglied erfolgt bei der Mitgliederabteilung, [email protected] Telefon 089/48003-642.

Der Beitrag wurde von Delegoano bearbeitet: 30 Sep 2005, 14:25
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