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30 Sep 2005, 13:32
Beitrag
#1
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Delegoano Gruppe: Members Beiträge: 4.279 Mitglied seit: 23-September 05 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 7.187 |
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30 Sep 2005, 13:48
Beitrag
#2
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
hier >>> nochmals > illegal
Das nennt sich dann "Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites zu Präsentationszwecken" Hier die GEMA Information: http://www.gema.de/kunden/direktion_indust..._w1_tarif.shtml Auszug: IV. Private Websites Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen. Vergütung (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf. (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen. (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 5,00 zu bezahlen. (4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet Abschnitt II. Anwendung. V. Websites von nicht-gewerblichen Institutionen Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites die nicht-gewerbliche Institutionen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen. Vergütung (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 100,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 10.000 betragen darf. (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 10.000, ist für jeweils weitere bis zu 10.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 100,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen. (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 20,00 zu bezahlen. ********************************************************* Und hier, wenn Du es lediglich nur zum "Anhören" anbietest: http://www.gema.de/kunden/direktion_indust...od3_tarif.shtml Auszug: Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Music-on-Demand ohne Download beim Endnutzer zum privaten Gebrauch II. Vergütung Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Absätze 15 % der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer), mindestens jedoch € 0,125 für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten. Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 0,025 berechnet. Gibt es im Rahmen des Music-on-Demand Angebots ohne Download keine Marktpreise gemäß Abschnitt II, Ziff. 4, beträgt die Vergütung € 0,1875 pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten. Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 0,0375 berechnet. Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des Music-on-Demand Angebots ohne Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge Bestandteil der Vergütungsgrundlage gemäß Abschnitt II. Ziffer 1. Soweit Abschnitt II. Ziffer 4. Satz 2 einschlägig ist, muss zeitlich vor Beginn der Nutzung der Werke aus dem GEMA-Repertoire mit der GEMA eine Vereinbarung über die Vergütungsgrundlage getroffen werden. Hinsichtlich der Mindestvergütungen gemäß Abschnitt II Ziffer 1. und der Vergütung gemäß Abschnitt II, Ziffer 2. erfolgt befristet bis zum 31.12.2004 eine Anpassung von 20%. |
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