illegale mixtapes.., verfolgungen in AT? |
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illegale mixtapes.., verfolgungen in AT? |
23 Aug 2005, 15:34
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 27 Mitglied seit: 4-August 04 Mitglieds-Nr.: 4.131 |
dass das anbieten von mixtapes als download illegal ist, auch in österreich, ist ja wohl seit spätestens anfang 2005 klar. gibts jetzt hier schon leute im techno/house/alternative/drum&bass/trance-bereich, die konkret briefe von anwaltskanzleien bekommen haben? und ermahnungen? oder gibt es gar schon eine verurteilung deswegen in österreich?
sorry, falls es dazu schon nen thread gibt, aber hab keinen gefunden mit der suchmaschine. wie kann man sich davor schützen? was genau ist erlaubt, was nicht? wer würde das in österreich verfolgen (AKM oder IFPI)? angeblich kostet es ja pro track 5000 euro, wenn man "erwischt" wird. ich frag deshalb soviel, weil es ja in dtl. ziemlich streng verfolgt wird, mittlerweile. und zwar in JEDEM musikbereich (zuerst wars nur techno, sind jetzt aber auch schon fälle im dnb und trance aufgetreten) betrifft das ganze eigentlich nur artists, die bei der gema / akm dabei sind, oder sind mixtapes generell verboten? reicht es, wenn man die erlaubnis der einzelnen artists hat (mündlich oder schriftlich)? bitte wenn sich wer auskennt, hier replien... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif) ps: mich würds auch interessieren, was mit leuten passiert, die auf webspace von nem deutschen anbieter dj-mixes hosten... können die dann in dtl. verklagt werden? ps2: mit mix"tapes" mein ich natürlich dj-mixes genereller natur, nicht klassiche alte "tapes", sondern im fall des online-angebotes meistens mp3-format... Der Beitrag wurde von sista bearbeitet: 23 Aug 2005, 15:56 |
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24 Aug 2005, 18:34
Beitrag
#2
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Also ... die Labels würd ich einfach ignorieren. Das sind die Leute die an der Musik und der Kunst relativ wenig Interesse haben (mal abgesehen von den kleinen die mit Liebe gemacht werden (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) ). Wenn den Künstler fragen und falls er ja sagt und sein Vertrag mit dem Label solche absprachen aber nicht zulässt ist es seine Sache. Im Worst-Case nimmt man den Mix wieder offline.
Zur AKM muss natürlich niemand gehen. Und das Urheberrecht regelt eigentlich auch schon alles. Nur klagen bei einem Verstoss kostet natürlich eine Stange Geld. Genauso wie die Nachforschungen damit man da einmal drauf kommt. Wenn man aber Musik mehr als Spass an der Sache macht (bei 1000 Stück kann kein Geld dahinter stehen) ist die AKM ziemlich überflüssig. Deshalb regel ich die Sachen über die Creative Commons und mach den "Vertrieb" über simple Downloads. b4n |
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