illegale mixtapes.., verfolgungen in AT? |
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illegale mixtapes.., verfolgungen in AT? |
23 Aug 2005, 15:34
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 27 Mitglied seit: 4-August 04 Mitglieds-Nr.: 4.131 |
dass das anbieten von mixtapes als download illegal ist, auch in österreich, ist ja wohl seit spätestens anfang 2005 klar. gibts jetzt hier schon leute im techno/house/alternative/drum&bass/trance-bereich, die konkret briefe von anwaltskanzleien bekommen haben? und ermahnungen? oder gibt es gar schon eine verurteilung deswegen in österreich?
sorry, falls es dazu schon nen thread gibt, aber hab keinen gefunden mit der suchmaschine. wie kann man sich davor schützen? was genau ist erlaubt, was nicht? wer würde das in österreich verfolgen (AKM oder IFPI)? angeblich kostet es ja pro track 5000 euro, wenn man "erwischt" wird. ich frag deshalb soviel, weil es ja in dtl. ziemlich streng verfolgt wird, mittlerweile. und zwar in JEDEM musikbereich (zuerst wars nur techno, sind jetzt aber auch schon fälle im dnb und trance aufgetreten) betrifft das ganze eigentlich nur artists, die bei der gema / akm dabei sind, oder sind mixtapes generell verboten? reicht es, wenn man die erlaubnis der einzelnen artists hat (mündlich oder schriftlich)? bitte wenn sich wer auskennt, hier replien... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif) ps: mich würds auch interessieren, was mit leuten passiert, die auf webspace von nem deutschen anbieter dj-mixes hosten... können die dann in dtl. verklagt werden? ps2: mit mix"tapes" mein ich natürlich dj-mixes genereller natur, nicht klassiche alte "tapes", sondern im fall des online-angebotes meistens mp3-format... Der Beitrag wurde von sista bearbeitet: 23 Aug 2005, 15:56 |
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24 Aug 2005, 03:14
Beitrag
#2
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Abrechnung der AKM (sorry für die hässlichen URIs):
http://www.akm.co.at/?content=%2Fmusikscha...de%2Fabrechnung http://www.akm.co.at/?content=%2Fmusiknutz....php%3Ffaq%3D14 Gegen die AKM vor Gericht ziehen heisst: kein Mitglied zu sein und damit ohne Rechte oder eins zu sein und die Verträge nicht gut zu kennen ... Ausnahme sind nur Künstler die ihre Werke unter eine Open Content Lizenz stellen. Die AKM tut auf ihrer Seite et cetera so als ob auch hierfür eine Zahlung notwendig wäre, weigert sich aber die entsprechenden Künstler zu unterstützen oder aufzunehmen und darüber hinaus das illegal eingestreifte Geld auszuzahlen. Die AKM weiss davon, da ich schon im Juni darüber in einer Mail geschrieben habe es wurde aber ein entsprechender Hinweis auf der Homepage abgelehnt, da es eh "kaum eine Rolle spielt". Um die ganze Lage kurz zu fassen. Der gesunde Menschenverstand gilt wie sonst auch überall. Ein Musikstück ist wie ein fremder Gegenstand zu behandeln (dem Künstler sein "Baby") und wer freundlich ist wird von den Künstlern freundlich behandelt. Wenn sie/er aber eine Verwendung ablehnt ist das natürlich zu respektieren - egal wie gut das Lied genau an einer bestimmten Stelle in den Mix passt ... b4n |
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