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> illegale mixtapes.., verfolgungen in AT?
sista
Beitrag 23 Aug 2005, 15:34
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dass das anbieten von mixtapes als download illegal ist, auch in österreich, ist ja wohl seit spätestens anfang 2005 klar. gibts jetzt hier schon leute im techno/house/alternative/drum&bass/trance-bereich, die konkret briefe von anwaltskanzleien bekommen haben? und ermahnungen? oder gibt es gar schon eine verurteilung deswegen in österreich?

sorry, falls es dazu schon nen thread gibt, aber hab keinen gefunden mit der suchmaschine.

wie kann man sich davor schützen?
was genau ist erlaubt, was nicht?
wer würde das in österreich verfolgen (AKM oder IFPI)?

angeblich kostet es ja pro track 5000 euro, wenn man "erwischt" wird.

ich frag deshalb soviel, weil es ja in dtl. ziemlich streng verfolgt wird, mittlerweile. und zwar in JEDEM musikbereich (zuerst wars nur techno, sind jetzt aber auch schon fälle im dnb und trance aufgetreten)

betrifft das ganze eigentlich nur artists, die bei der gema / akm dabei sind, oder sind mixtapes generell verboten? reicht es, wenn man die erlaubnis der einzelnen artists hat (mündlich oder schriftlich)?

bitte wenn sich wer auskennt, hier replien...

(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif)

ps: mich würds auch interessieren, was mit leuten passiert, die auf webspace von nem deutschen anbieter dj-mixes hosten... können die dann in dtl. verklagt werden?

ps2: mit mix"tapes" mein ich natürlich dj-mixes genereller natur, nicht klassiche alte "tapes", sondern im fall des online-angebotes meistens mp3-format...

Der Beitrag wurde von sista bearbeitet: 23 Aug 2005, 15:56
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tfan
Beitrag 24 Aug 2005, 02:44
Beitrag #2


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ZITAT(Alpha600 @ 23. Aug 2005, 18:45 )
Die AKM hat sehr enge Regelungen, die im grossen und ganzen für alle Künstler, die dabei sind, gelten. Wenn du Musik aufführen möchtest (z.B. als DJ) musst du abgaben zahlen, die nach einem bestimmten Schlüssel als Tantiemen den Künstlern wieder zugeführt werden.

Ich kenne fast keinen der A) beim Auflegen mitschreibt um dies der AKM zu übergeben und danach Abgaben leistet und vorallem B) weiß ich dass die AKM den jeweiligen Künstlern nichts zahlt wenn seine Produktionen wo "aufgelegt" werden/wurden!

Nur ein Beispiel... Ein oberösterreichischer DJ/Act zog damit sogar mal vor Gericht...

Aber hier gehts ja um Mixtapes! Wie Alpha schon sagte, solange es nicht kommerziell vertrieben wird und nur für den privaten Zweck ist (Nennmarke 7 Stück, richtig) ist es legal!
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