illegale mixtapes.., verfolgungen in AT? |
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illegale mixtapes.., verfolgungen in AT? |
23 Aug 2005, 15:34
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 27 Mitglied seit: 4-August 04 Mitglieds-Nr.: 4.131 |
dass das anbieten von mixtapes als download illegal ist, auch in österreich, ist ja wohl seit spätestens anfang 2005 klar. gibts jetzt hier schon leute im techno/house/alternative/drum&bass/trance-bereich, die konkret briefe von anwaltskanzleien bekommen haben? und ermahnungen? oder gibt es gar schon eine verurteilung deswegen in österreich?
sorry, falls es dazu schon nen thread gibt, aber hab keinen gefunden mit der suchmaschine. wie kann man sich davor schützen? was genau ist erlaubt, was nicht? wer würde das in österreich verfolgen (AKM oder IFPI)? angeblich kostet es ja pro track 5000 euro, wenn man "erwischt" wird. ich frag deshalb soviel, weil es ja in dtl. ziemlich streng verfolgt wird, mittlerweile. und zwar in JEDEM musikbereich (zuerst wars nur techno, sind jetzt aber auch schon fälle im dnb und trance aufgetreten) betrifft das ganze eigentlich nur artists, die bei der gema / akm dabei sind, oder sind mixtapes generell verboten? reicht es, wenn man die erlaubnis der einzelnen artists hat (mündlich oder schriftlich)? bitte wenn sich wer auskennt, hier replien... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif) ps: mich würds auch interessieren, was mit leuten passiert, die auf webspace von nem deutschen anbieter dj-mixes hosten... können die dann in dtl. verklagt werden? ps2: mit mix"tapes" mein ich natürlich dj-mixes genereller natur, nicht klassiche alte "tapes", sondern im fall des online-angebotes meistens mp3-format... Der Beitrag wurde von sista bearbeitet: 23 Aug 2005, 15:56 |
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23 Aug 2005, 18:45
Beitrag
#2
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Also Mixtapes sind für sich nicht illegal. Mixes zum Download anbieten ist für sich nicht illegal. MP3s sind für sich nicht illegal.
Die Technik oder der Lagerort (der Ort des Hostings) sind egal. Der Urheber hat das Recht die Nutzungsrechte zu bestimmen. Wenn er von sich aus seine Lieder unter eine Lizenz stellt, die freie Nutzung erlaubt ist alles klar. Sonst muss man den Urheber/Künstler fragen. Alles andere ist ein Verstoss gegen das Urheberrecht. AKM und IFPI kommen als Stellvertretter ins Spiel. Der Urheber kann anderen erlauben über die Nutzung zu bestimmen. Die AKM vertritt dabei direkt den Künstler, die IFPI die Musikindustrie, die vom Künstler das Recht zu exklusiven Verbreitung bekommen (wird alles durch entsprechende Verträge geregelt). Wenn du nun Lieder weiter geben willst, egal ob as-is oder im Mix musst du das mit dem Künstler ausmachen. Im Zeitalter von Internet ist es nicht schwierig eine Kontaktmöglichkeit zu finden. Bei österreichischen Künstlern ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie sich auch von AKM in ihren Rechten vertretten lassen bzw. wenn sie ihre Musik auf einem Tonträger veröffentlichen das IFPI im weiteren für sie verantwortlich ist. Die AKM hat sehr enge Regelungen, die im grossen und ganzen für alle Künstler, die dabei sind, gelten. Wenn du Musik aufführen möchtest (z.B. als DJ) musst du abgaben zahlen, die nach einem bestimmten Schlüssel als Tantiemen den Künstlern wieder zugeführt werden. Klagen wird aber in erster Linie die IFPI, da sie den Untergang des Morgenlandes sehen, oder zumindest der Musikindustrie und deshalb gerne klagen um damit Paranioa zu erzeugen (man sieht - es wirkt). Mixtapes in Form richtiger MCs sind genauso legal wie einfaches kopieren einer LP auf eine MC und verschenken es schon in den 70igern war. Die Einschränkung ist, dass es nur unter näheren Bekannten, nicht kommerziell und nicht in grosser Stückzahl sein darf (7 Stück ist da der Richtwert). Deshalb gibt es auf MCs (und mittlerweile auch auf andere Tonträger) Urheberrechtsabgaben die wieder an die Musikindustrie und in einem kleinen Bruchteil an die Künstler weiter gegeben wird. Um zum Schluss zu kommen. Behandle Lieder so wie das Buch eines Freundes. Wenn du es dir ausborgst fragst du auch deinen Freund, wenn du es wieder weiter borgen möchtest erst recht. Wenn du also Lieder weiter geben möchtest und das auch noch an Fremde frag vorher den Künstler oder mach dich sonst wie schlau ob er es erlaubt. So macht man sich Freunde. Einige Künstler erlauben auch schon von sich aus das weiter geben und nutzen dafür Open Content Lizenzen wie die Creative Commons (dazu gehöre ich =). b4n |
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