Free Entry For Girls, Unrecht oder nicht? |
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Free Entry For Girls, Unrecht oder nicht? |
20 Jul 2005, 16:18
Beitrag
#1
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always on patrol Gruppe: Members Beiträge: 587 Mitglied seit: 17-April 03 Wohnort: Zwischen Klick und Klack Mitglieds-Nr.: 1.578 |
Immer wieder les ich auf Flyern oder Veranstaltungsankündigungen, dass es für Mädls freien Eintritt gibt.. stört mich ja eigentlich nicht, sind in den seltensten Fällen sowieso Veranstaltungen, die ich besuchen wollte....
...Aber immer wenn ich das seh kommt mir so ein Schlagwort in den Kopf -> Gleichheitsgrundsatz... Der jede benachteiligende Unterscheidung oder unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern ohne sachliche Rechtfertigung verbietet.... Gibt es ein "sachliche Rechtfertigung" keinen oder verbilligten Eintritt von Mädls zu verlangen? Hält diese Rechtfertigung auch vor einem Gericht stand? Wurde schon mal ein Prozess geführt? Fragen über Fragen... |
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21 Jul 2005, 14:37
Beitrag
#2
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gamegirl Gruppe: Members Beiträge: 143 Mitglied seit: 8-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.159 |
also persönlich finde ich diese mädchen/ frauen zahlen weniger/ nichts regelungen sehr fraglich. hab jetzt mal kurz nachgedacht und kann mich eigentlich nicht erinnern jemals nutznießerin einer solch angeblichen vergünstigung gewesen zu sein.
(so nebenbei tipp jetzt mal ganz böse darauf, dass da vor allem die kategorie mädchen/ frauen drauf anspricht, die solang sie allein sind, weißen spritzer trinken und sich dann aber ganz gern und ganz viel und ganz emanzipiert von netten herren auf cocktails einladen lassen.) rein rechtlich gesehen dürfte das aber o.k. sein. es obliegt ja der privatautonimie des veranstalters welchen eintritt er verlangt. positive diskriminierung ist ja gestattet (siehe arbeitsmarkt: wenn ein mann und eine frau gleich qualifiziert sind ist die frau vorzuziehen; oder das unterschiedliche pensionsantrittsalter von männern und frauen) und z.b. über preisreduktion für kinder und senioren regt sich ja auch niemand auf. (der normalpreis wird wohl bemessen an einem erwachsenen menschen, der anscheinend männlich ist…) ich fände es zwar durchaus originell, wenn jetzt jemand versuchen würde das einzuklagen - und auch unterstützenswert, bezweifle aber, dass das durchgehen würde, da diskriminierung nur dann vorliegt, wenn sie entweder per gesetz definiert ist oder offensichtlich gemäß des common sense als solche wahr genommen wird. |
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