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Beitrag
#1
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Newbie ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Mitglied seit: 10-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.163 ![]() |
Tanzen verboten - vergnügungssteuer machts möglich!
Meiner meinung nach eine frechheit, laut magistrat 15% des bruttoumsatzes (eintritt) zu versteuern nur wenn jemand mit dem arsch wackelt! eine regelung die sehr viel zerstören kann und wird, das recht aufs tanzen wurde beschnitten! wahrscheinlich bin ich mit diesem thema a bisserl spät dran, aber ich musste mich erst vor kurzem damit auseinandersetzten. greets |
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Beitrag
#2
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BMFH ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 ![]() |
Also ein Update in Sachen AKM. Die AKM sieht einmal ein, dass Musiker ihre Werke auch selbst und frei zur Verfügung stellen dürfen. Dabei führen sie dann keine Tantiemen an den Musiker ab.
Wenn nun also ein Musiker seine Lieder z.B. unter der Creative Commons mit non-commercial zur Verfügung stellt muss kein Geld an die AKM gezahlt werden - nein es darf kein Geld gezahlt werden. Sonst würde die AKM gegen die Lizenz verstossen und der Aufführer mithelfen. Leider konnte ich noch keine Antwort bekommen ob AKM plant ihre Informationsseiten dahin gehend anzupassen. b4n |
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