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Beitrag
#1
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Newbie ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Mitglied seit: 10-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.163 ![]() |
Tanzen verboten - vergnügungssteuer machts möglich!
Meiner meinung nach eine frechheit, laut magistrat 15% des bruttoumsatzes (eintritt) zu versteuern nur wenn jemand mit dem arsch wackelt! eine regelung die sehr viel zerstören kann und wird, das recht aufs tanzen wurde beschnitten! wahrscheinlich bin ich mit diesem thema a bisserl spät dran, aber ich musste mich erst vor kurzem damit auseinandersetzten. greets |
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Beitrag
#2
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Member ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Mitglied seit: 1-February 04 Mitglieds-Nr.: 3.041 ![]() |
jetzt kommt's:
in innsbruck zahlt man für "tanzveranstaltungen" allein an die stadt 35% des eintritts. genauer gesagt setzt sich das aus 25% vergnügungssteuer und 10% kriegsopfer- und behindertenabgabe zusammen. ich nenn sowas repression. Der Beitrag wurde von jef bearbeitet: 1 Jun 2005, 22:29 |
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