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Beitrag
#1
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Newbie ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Mitglied seit: 10-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.163 ![]() |
Tanzen verboten - vergnügungssteuer machts möglich!
Meiner meinung nach eine frechheit, laut magistrat 15% des bruttoumsatzes (eintritt) zu versteuern nur wenn jemand mit dem arsch wackelt! eine regelung die sehr viel zerstören kann und wird, das recht aufs tanzen wurde beschnitten! wahrscheinlich bin ich mit diesem thema a bisserl spät dran, aber ich musste mich erst vor kurzem damit auseinandersetzten. greets |
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Beitrag
#2
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Hardcoreposter ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 857 Mitglied seit: 20-December 03 Mitglieds-Nr.: 2.832 ![]() |
das thema hat es schon was weiß ich wie oft gegeben, aber wie auch immer.
in wien sieht es so aus: der erste, bzw. ein event pro jahr wird mit 10% besteuert, danach werden alle mit 15% besteuert. dies gilt nur dann, wen ein eintritt erhoben wird. ist der eintritt frei, so ist eine raumpauschalsteuer zu entrichten, die sich nach der größe der location richtet. unwissenheit schützt vor strafe nicht! die leute beim magistrat schlafen nicht und sind zum teil besser informiert als ihr hier. die sehen sich genauso alle partyseiten an und checken termne, sind selbst bei den events um zu kontrollieren und sammeln dort flyer für andere events ein und gehen in geschäfte wo sie ebenfalls flyer einsammeln. außerdem tragen sie sich auch in die mailinglisten vieler veranstalter ein! die leute wissen also sehr gut wo was los ist! normalerweise tauchen sie dann sowieso bei den events auf und kontrollieren, aber selbst wenn sie nicht auftauchen, kann es dir danach leicht passieren dass eine aufforderung zur abgabe kommt! dann zahlt man nicht nur die vom magistrat geschätzte summe, sondern auch noch 50% strafe! es ist also nicht sehr intelligent zu sgaen das man von gar nichts weiß! selbiges gilt für die akm, auch dort weiß man sehr gut über events bescheid! erstens einmal durch eigenrecherche und dann natürlich dadurch dass das magistrat die daten an die akm weitergeben muss! hier ist es meist sinnvoller im vorfeld direkt zur akm zu gehen und sich dort was auszumachen. sind auch nur menschen und zum teil ehr hilfsbereit und einsichtig. es ist vollkommen egal was für musik gespielt wird, ob rechtefrei oder nicht. das geld wird auf jeden fall eingehoben und dann nach einem entsprechenden schlüssel aufgeteilt. wer das geld bekommt, kann man sich ja denken, nämlich die chart - tracks. hier würde sich nur was ändern, wenn dj's anfangen würden, ihre playlists abzugeben. das mit dem schild auf dem tanzen verboten steht, hat ganz andere hintergedanken. wenn du eine location hst, die nicht für tanzveranstaltungen geeignet ist, weil nicht genehmigt, muss man eben dieses schild aufhängen, weil eben verboten! aber auch hier hilft unwissenheit vor strafe nicht! kommt eine kontrolle durch das magistrat und die chance ist sehr hoch bei einem event wo man davon ausgehen muss das getanzt wird, hagelt es so gut wie sicher eine anzeige! hat also relativ wenig mit der lustbarkeitsabgabe zu tun... hoffe damit ein wenig aufklärung zu leisten... Der Beitrag wurde von DJ Velasquez bearbeitet: 1 Jun 2005, 08:51 |
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