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Beitrag
#1
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Newbie ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Mitglied seit: 10-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.163 ![]() |
Tanzen verboten - vergnügungssteuer machts möglich!
Meiner meinung nach eine frechheit, laut magistrat 15% des bruttoumsatzes (eintritt) zu versteuern nur wenn jemand mit dem arsch wackelt! eine regelung die sehr viel zerstören kann und wird, das recht aufs tanzen wurde beschnitten! wahrscheinlich bin ich mit diesem thema a bisserl spät dran, aber ich musste mich erst vor kurzem damit auseinandersetzten. greets |
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Beitrag
#2
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BMFH ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 ![]() |
Wäre natürlich noch interessant wann man an die AKM zahlen muss. Wenn z.B. alle Lieder Public Domain sind (oder ähnlich frei) würde es nicht viel Sinn machen Geld zahlen zu müssen.
Das Schild mit Tanzverbot ist natürlich sinnlos wenn man dem Tanzen tatenlos zusieht oder sogar noch fördert. Aber sonst ist es einfach eine Hausordnung. b4n |
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