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Beitrag
#1
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Newbie ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Mitglied seit: 10-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.163 ![]() |
Tanzen verboten - vergnügungssteuer machts möglich!
Meiner meinung nach eine frechheit, laut magistrat 15% des bruttoumsatzes (eintritt) zu versteuern nur wenn jemand mit dem arsch wackelt! eine regelung die sehr viel zerstören kann und wird, das recht aufs tanzen wurde beschnitten! wahrscheinlich bin ich mit diesem thema a bisserl spät dran, aber ich musste mich erst vor kurzem damit auseinandersetzten. greets |
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Beitrag
#2
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Idealist ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 360 Mitglied seit: 26-November 03 Mitglieds-Nr.: 2.716 ![]() |
Also noch mal zur Klärung:
Lustbarkeitsabgabe ist eine Steuer die von der Gemeinde eingehoben wird. Der Satz ist nicht einheitlich: Linz 15%, Wels 20%, Steyrermühl 13% ... usw... Hat nichts mit Mehrwertssteuer zu tun. (Die muss mann erst ab 22.000€ Gesamtumsatz pro Jahr abliefern .. (Umsatzsteuer - Vorsteuer)) AKM ist eine Abgabe für Musiker.. ca. 17%, auch vom Eintritt. Mann muss diese Steuren natürlich nur abliefern wenn man selbst offizieller Veranstalter ist. Die AKM kommt auch nicht von selbst zu dir, mann muss die Veranstaltung 3 Tage vorher dort melden. Tut man es nicht, kann mann Glück haben oder nicht... greetz /\/0/\/\3>< Der Beitrag wurde von George Nomex bearbeitet: 31 May 2005, 19:46 |
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