Was das neue Mediengesetz bringt?!, der überwachungsstaat ist nahe ;) |
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Was das neue Mediengesetz bringt?!, der überwachungsstaat ist nahe ;) |
19 May 2005, 10:03
Beitrag
#1
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mr. cutting irony Gruppe: tb-Support Beiträge: 3.094 Mitglied seit: 14-January 03 Wohnort: Vienna, Austria Mitglieds-Nr.: 711 |
Was das neue Mediengesetz bringt?!
Die Ausweitung des Mediengesetzes auf das Internet lässt durch die Unklarheit der Bestimmungen jede Menge Interpretationsspielraum. Bei strikter Auslegung könnten etwa auch Visitenkarten von Foren-Usern der Impressumspflicht unterliegen. Donnerstag, 19.05.05 Wie berichtet, wird mit der Novelle des Mediengesetzes die Impressumspflicht für Websites in Österreich eingeführt. Ab 1. Juli muss ausnahmslos jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen. Das bestätigt Medienrechtanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit futurezone.ORF.at. Selbst Webauftritte von Kindern sind nicht ausgenommen. Und auch die Domain spielt keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers. Neben dem Verlust der Anonymität fürchten Website-Betreiber nun den Missbrauch ihrer frei zugänglichen Personendaten durch Direkt-Marketer. Impressumspflicht für alle Websites Die Gesetzesnovelle wurde letzte Woche im Nationalrat einstimmig verabschiedet und gelangt nun in den Bundesrat, der sie in den nächsten Wochen absegnen soll. In Kraft treten sollen die Änderungen bereits am 1. Juli. Alles zum Mediengesetz auf Parlament.gv.at Interpretationsfrage: Foren Unklar bleibt jedoch, wie weit reichend die Impressumspflicht ist. So könnten bei strenger Auslegung des Gesetzes sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und unter die Impressumspflicht fallen, erklärt Rechtsanwalt Frauenberger zu futurezone.ORF.at. Ein Posten unter einem Pseudonym wäre dann rein rechtlich nur unter gleichzeitiger Angabe des echten Namens auf der eigenen Visitenkarte möglich. Wird die üblicherweise automatisch zugewiesene Visitenkarte jedoch inhaltsleer gelassen, tritt der Foren-Nutzer somit wohl auch nicht als Medieninhaber auf und kann weiterhin anonym posten. quelle: orf.at |
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19 May 2005, 12:41
Beitrag
#2
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Im grossen und ganzen wird das Internet den anderen Medien angeglichen. Das Problem dabei ist, dass anscheinend Herausgeber und Autor immer gleich gestellt werden. Oder würde es vielleicht einen Unterschied machen wenn Visitenkarten in Zukunft moderiert - sprich von einem Redakteur erst frei gegeben werden; IANAL.
Dass der Verantwortliche hier in Spitz wohnt ist nicht besonders schwer heraus zufinden und war auch immer schon so. Auch hab ich kein Problem, wenn jemand meinen Namen kennt. Das ist auch hier nur einen Klick entfernt. Was mich interessieren würde wäre in wie weit ein Postfach als Anschrift reicht. Das würde zumindest gegen die Spinner reichen denen so fad is, dass sie klingeln kommen. b4n PS: das ganze hat aber nichts mit Überwachung zu tun sondern nur mit Anonymität. Der Beitrag wurde von Alpha600 bearbeitet: 19 May 2005, 12:42 |
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