Türlsteher & Styling Kontrolle!?, WER bestimmt WAS getragen werden darf? |
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Türlsteher & Styling Kontrolle!?, WER bestimmt WAS getragen werden darf? |
17 Apr 2005, 14:40
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: MemberS Beiträge: 1 Mitglied seit: 5-October 04 Mitglieds-Nr.: 4.589 |
Hey!
In allen Shops, Magazinen oder Musikvideos wird die Mode immer bunter und auffälliger, Stylings aller Art sind mittlerweile überall zu sehen! Türlsteher und Discothekenbesitzer dürften da aber anderer Meinung sein und keine Ahnung davon haben, dass oft " hochhackige Damenschuhe " gefährlicher sein können, als harmlose " Geldbörselketten " oder andere Accessoires. Meine Frage also: Fildet ihr es nicht auch mittlerweile LÄCHERLICH - Kontrollen bzgl. KAPPEN und div. TURNSCHUHE , Gürtel, T-Shirts etc. durchzuführen!? Ich denke, dass die Arbeit der Türlsteher nicht die der STYLING POLICE sein sollte (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/cool.gif) Respect s u k i |
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18 Apr 2005, 20:14
Beitrag
#2
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Ich glaub ich hab anscheinend sehr seltsame Privatparties mit erlebt wo ziemlich jeder hin kommen konnte (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) Soweit zu wer in meine Meinung kommt. Es soll auch nur alles als Vergleich dienen und es ist schwierig etwas zu finden in das sich jeder hinein denken kann.
Wer glaubt der Türsteher tut nicht was der Veranstalter will hat natürlich immer noch die Möglichkeit letzteren zu holen/holen zu lassen (bzw. Lokalbesitzer). Immerhin sprechen wir hier von öffentlichen Parties und nur der Verantwortliche hat wirklich Entscheidungsgewalt. Eins möcht ich noch zum Vertrag hinzufügen. Der Vertrag beim Eintritt gilt nur unter bestimmten Vorausetzungen. Ich nehme hier als Beispiel die Fun Factory und man möge mir dafür verzeihen. Beim Eingang fand sich dort keine Preisangabe. Das wäre aber für den Vertrag den die Besitzer dort vorsehen zwingend notwendig. Deshalb hättte man dort jederzeit hinausgehen können ohne den Eintrittspreis beim Ausgang zu zahlen. b4n |
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