AKM Steuerfrage |
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AKM Steuerfrage |
5 Mar 2005, 12:18
Beitrag
#1
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Gruppe: MemberS Beiträge: 0 Mitglied seit: 5-March 05 Mitglieds-Nr.: 5.846 |
In den Bedingungen auf der Seite zur Online-anmeldung einer Veranstaltung steht:
"Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Kapellmeister (Musiker) der AKM ein vollständig ausgefütes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke eingestandt wird. " Heißt das im Klartext, das jeder, der z.b. einem Clubbing als DJ spielt, eine Liste mit allen gespielten Titeln schreiben muß, welche dann im Nachhinein eingereicht wird ? Das wäre ja extrem mühsam. Hier noch der Link zur genannten Seite: Akm Online-Eventanmeldung |
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5 Mar 2005, 14:37
Beitrag
#2
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Gruppe: MemberS Beiträge: 0 Mitglied seit: 5-March 05 Mitglieds-Nr.: 5.846 |
Es dreht sich um mal konkret zu werden um ein Benefizclubbing in einer Kirche bei der verschiedenste Musikstile (bzw. DJs) auftreten. Und zwar aus den Stilrichtungen Dance, Trance, Punk, HipHop, Ambient und Charts.
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