AKM Steuerfrage |
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AKM Steuerfrage |
5 Mar 2005, 12:18
Beitrag
#1
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Gruppe: MemberS Beiträge: 0 Mitglied seit: 5-March 05 Mitglieds-Nr.: 5.846 |
In den Bedingungen auf der Seite zur Online-anmeldung einer Veranstaltung steht:
"Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Kapellmeister (Musiker) der AKM ein vollständig ausgefütes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke eingestandt wird. " Heißt das im Klartext, das jeder, der z.b. einem Clubbing als DJ spielt, eine Liste mit allen gespielten Titeln schreiben muß, welche dann im Nachhinein eingereicht wird ? Das wäre ja extrem mühsam. Hier noch der Link zur genannten Seite: Akm Online-Eventanmeldung |
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5 Mar 2005, 13:54
Beitrag
#2
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Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 857 Mitglied seit: 20-December 03 Mitglieds-Nr.: 2.832 |
natürlich wäre es besser eine liste mit genau den titeln abzugeben die du auch gespielt hast, da dann, das von der akm eingenommene geld, auch genau an diese künstler geht.
wenn du einfach nur zahlst ohne eine liste abzugeben, bekommen diejenigen das geld, die sowieso schon mehr als genug bekommen, nämlich die in den charts / dancecharts am besten platzierten künstler, da davon ausgegangen wird das du genau die musik spielst, was du, so nehme ich an, nicht tun wirst. kann also jedem nur empfehlen, zumindestens eine playlist abzugeben, denn damit helft ihr den leuten die die musik / texte schreiben bzw. produzieren und somit im endeffekt auch euch selber. denn wenn kein geld reinkommt bei den leuten die euch die musik sozusagen zur verfügung stellen, werden diese auch irgendwann keine musik mehr machen. wer will schon ewig draufzahlen? ich persönlich mache es aus gutem grund und nehme mir halt einmal im monat die zeit um eine playlist zusammenzustellen und auch abzugeben. |
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