technoboardLogo

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> AKM Steuerfrage
tontopf
Beitrag 5 Mar 2005, 12:18
Beitrag #1





Gruppe: MemberS
Beiträge: 0
Mitglied seit: 5-March 05
Mitglieds-Nr.: 5.846



In den Bedingungen auf der Seite zur Online-anmeldung einer Veranstaltung steht:
"Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Kapellmeister (Musiker) der AKM ein vollständig ausgefütes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke eingestandt wird. "
Heißt das im Klartext, das jeder, der z.b. einem Clubbing als DJ spielt, eine Liste mit allen gespielten Titeln schreiben muß, welche dann im Nachhinein eingereicht wird ? Das wäre ja extrem mühsam.

Hier noch der Link zur genannten Seite:

Akm Online-Eventanmeldung
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thema

« Vorhergehendes Thema · Small Talk · Folgendes Thema »
 
Bookmark and Share

Reply to this topicStart new topic
3 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 3 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 

- Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25. November 2024 - 20:30


Copyright 2001 - 2014 technoboard.at
Die Texte geben die Meinung der Autoren und nicht unbedingt die des technoboard.at Teams wieder.
Alle fraglichen Inhalte werden auf Anfrage und alle gegen die BoardRegeln verstossenden Einträge automatisch entfernt (sobald sie bemerkt werden).
Kontakt: [email protected]

connected by: