Abzocke im Kaisermühlentunnel |
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Abzocke im Kaisermühlentunnel |
14 Feb 2005, 17:10
Beitrag
#1
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Dienstmann Gruppe: tb te@m Beiträge: 9.817 Mitglied seit: 31-December 01 Wohnort: Krems an der Donau Mitglieds-Nr.: 5 |
Auch mich hats erwischt! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/sneaky2.gif)
Hab mal beim ÖAMTC angefragt, just for Info: ZITAT Sg. Herr/Frau
Liebes Mitglied! Sie haben sich vor Kurzem an den ÖAMTC im Zusammenhang mit unserer öffentlichen Ankündigung eines Musterverfahrens gegen ungerechtfertigte Bestrafungen im Kaisermühlen-Tunnel gewendet. Wir haben die Thematik aufgegriffen, weil wir – so wie Sie – der Auffassung sind, dass die Gestaltung der Anlage, vor allem aber dann die Vollzugspraxis – im Verdacht steht, als „Abzockanlage“ zu funktionieren. Würde man wirklich nur die Hebung der Verkehrssicherheit durch Herabsetzung des Tempolimits anstreben, hätte man wohl mehr unternommen als nur Hunderte Kraftfahrer anzuzeigen und von ihnen eine Menge Geld zu verlangen, während mitunter die Arbeiter im Tunnel erhöhten Gefahren ausgesetzt sind. Uns geht es einerseits darum, ob das Tempolimit von 60 km/h überhaupt notwendig ist, und wenn ja, ob dies auf der ganzen Länge sein muss. Und zweitens verlangen wir, wenn schon Limits herabgesetzt werden, dass dies mit zeitgemäßen Mitteln erfolgt, also etwa mit leuchtenden Überkopf-Verkehrszeichen. Die derzeit eingesetzten sogenannten „Wendetrapezzeichen“ im Tunnel sind veraltet, in relativ schlechtem Zustand und daher – vor allem aufgrund der mehrspurigen Fahrbahn – nur schlecht erkennbar. Nun hilft der ÖAMTC natürlich im Rahmen der Rechtsberatung gerne seinen Mitgliedern, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ein sogenanntes „Musterverfahren des ÖAMTC“, dessen Führung wir öffentlich angekündigt haben, dient der Klärung von oft komplizierten rechtlichen Kernfragen, die sich oft erst nach sehr genauer Prüfung eines nicht selten recht komplizierten Sachverhaltes stellen. Es handelt sich daher nicht um Massenverfahren, Sammelklagen oder ähnliches. Ganz im Gegenteil: Zur Klärung dieser Rechtsfragen werden gemeinsam mit unseren Mitglieder einzelne wenige ausgewählte Verwaltungsstrafverfahren, in denen etwa präzise Zeugenaussagen oder dokumentierte besondere Wahrnehmungen vorliegen, bis zur Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates geführt. Da es sich um ein mehrstufiges Verfahren handelt, dessen wesentliche Verfahrensschritte nach der Anonymverfügung das fristgerechte Erteilen der Lenkerauskunft, das Abwarten und Beeinspruchen der Strafverfügung, die Stellungnahme im ordentlichen Verfahren und in weiterer Folge das Abwarten des Straferkenntnisses und die dagegen eingebrachte Berufung bilden, ist für jeden Beteiligten mit diesem Verfahren ein verhältnismäßig großer Aufwand und auch ein gewisses Risiko des Misserfolges verbunden. Überdies folgt dann noch die Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat und die allfällige anschließende Beschwerde beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. Die österreichischen Rechtsvorschriften sehen hier keine „Sammelverfahren“ vor, sodass jedes Verfahren eigenständig und vor allem mit dem individuellen Vorbringen und naturgemäß auch individuellen Fristen geführt werden muss. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir zwar das zuständige Höchstgericht anrufen wollen, um Rechtsfragen klären zu lassen. Hier geht es uns als Interessenvertretung sozusagen „ums Prinzip“. Wir sehen aber wenig Sinn darin, auf breiter Front unsere Mitglieder zur massenhaften Führung von Verwaltungsverfahren zu motivieren und damit zu riskieren, dass entweder bei uns Verluste wegen Kapazitätsengpässen oder bei Ihnen Nachteile aufgrund der Aufwände im Verfahren entstehen. Seien Sie also daher versichert, dass „ums Prinzip“ Ihr ÖAMTC kämpft. Sie selbst brauchen deshalb kein eigenes Verfahren führen. Wenn Sie beweisbare Wahrnehmungen über die Kundmachung oder den Grund für eine Beschränkung wahrgenommen haben, teilen Sie uns das bitte unter Anschluss Ihres „Tatzeitpunktes“ und der Fahrtrichtung mit. Wir werden Ihnen mitteilen, ob und wie wir Sie in unsere Verfahren einbeziehen können. Wenn Sie hingegen nur „überrascht“ vom plötzlichen Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung durch die Anonymverfügung waren, müssen wir Ihnen bedauerlicher Weise – zur Vermeidung einer höheren Strafe und einer „Vormerkung“ im Verwaltungsstrafregister raten, die Anonymverfügung fristgerecht einzuzahlen. Wir glauben aber, alleine schon durch unser massives mediales Auftreten in der Sache dazu beigetragen haben, dass die Asfinag, die Polizei, die Gemeinde Wien und insgesamt die Öffentlichkeit wachgerüttelt wurden. Und dazu hat auch Ihre Beschwerde an uns beigetragen. Wir danken Ihnen daher für Ihr Engagement und dass Sie sich nicht alles gefallen lassen. Erste Erfolge zeichnen sich schon jetzt ab: So hat etwa die Asfinag angekündigt, flotter als geplant über eine bessere Beschildung (mit leuchtenden Überkopfsignalen) nachzudenken. Und Ihr ÖAMTC wird weiterhin die Frage stellen, ob angesichts der mittlerweile beeindruckenden Tempomoral bei „80“ im Tunnel eine Herabsetzung auf „60“ überhaupt notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen Mag. Martin Hoffer Interessenvertretung Rechtsdienste |
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28 Feb 2005, 01:34
Beitrag
#2
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Gruppe: MemberS Beiträge: 0 Mitglied seit: 28-February 05 Mitglieds-Nr.: 5.773 |
dachte der kaisermühlen tunnel ist ein teil der donauufer AUTOBAHN
und wenn ich mich recht entsinne ist der tunnel nur 1 seitig beschildert und laut §48 abs. 2 strassenverkehrsordnung sollte die beschilderung von autobahnen auf beiden seiten sein wobei ich hier jetzt einen irtum meinerseits einräume weil ich den tunnel zuwenig kenne ist er beidseitig beschildert? |
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