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> Wer kennt sich aus mit dem lärmbelästigungsgesetz?, help!
Klaun
Beitrag 25 Feb 2005, 19:09
Beitrag #1


Mensch
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führe seit einiger zeit einen kleinen disput mit meinen nachbarn ober mir.

kurze eräuterung: nachbar ober mir hat ein kleines baby. rief die polizei und riet mir mein "lärmzeug" in den anderen raum zu befördern.
alles okay - baby wird nicht mehr am lümmeln gestört und kann sich zu einem prächtigen mitbürger entwickeln.

so: vor zehn minuten kam die nachbarin(kenn ich noch aus der zeit, als mein system im anderen zimmer stand) aus dem 3. stock (ich wohne im 1,) zu mir und meinte ihr plafound macht "soso"( nicht ganz der deutschen sprache mächtig da slawischer herkunft). ausserdem musste ich mir unterstellen lassen, dass in meiner wohnung drogenpartys gefeiert werden( is schon lang her meine wilde zeit) und , dass ich ein arschloch sei.(primitive alte verbitterete unglückliche, blöde #+?=&%$....):

WAS ICH WISSEN WILL: 1kann ich die irgendwie verklagen, weil sie mir drogenkonsum unterstellt? ps: in unserem haus riechts oft nach marihuana-plantage und sie meint das käme von mir(<- eh kloar-von wem sonst) . also ich denk mal das geht nicht, weil wir nicht in den u.s.a. sind.

2 wie sieht das aus mit der lärmbelästigung.
kann ich nicht bis zu ner gewissen uhrzeit machen was ich will?
wenn nicht: wer bestimmt, wei laut man sein darf?


TNHNX im voraus!
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dj AcidGreen/Aci...
Beitrag 25 Feb 2005, 19:48
Beitrag #2


da best hardware moderator ever:-)
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Klavierspiel - Musik oder lästiges Geklimpere?

Mieter dürfen bis zu 90 Minuten pro Tag in ihrer Wohnung Klavier spielen, sogar wenn es die Nachbarn nervt. Auch Fingerübungen sind in dieser Zeit erlaubt. Der Musikant muß jedoch Rücksicht nehmen und bei seinen Übungen die allgemeinen Ruhezeiten beachten.



Musik: Es besteht ein grundsätzliches Recht des Mieters, Musik zu hören, selbst zu musizieren oder zu singen. Klauseln im Mietvertrag, die dieses Recht generell verbieten, sind unwirksam.
Einschränkungen:

Unabhängig von der Tageszeit ist Musik nur in Zimmerlautstärke (in den angrenzenden Wohnungen ist das Geräusch nicht oder nur gering zu hören) zulässig.
Musizieren ist mit Instrumenten, die gewöhnlich in geschlossenen Räumen gespielt werden, erlaubt. Dazu gehören z.B. Flöte, Klavier, Mundharmonika, Gitarre etc.; nicht aber Schlagzeug oder Trompete.
Eine zeitliche Begrenzung des Musizierens / Singens durch den Mietvertrag oder die Hausordnung ist möglich. Auch ohne Vereinbarung sind die gewöhnlichen Ruhezeiten einzuhalten.
Die Dauer des Musizierens kann vertraglich vereinbart werden. Ohne Vereinbarung kann in der Regel von der Zulässigkeit von 2 Stunden Übungszeit ausgegangen werden.
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