Liveset's auf eine Site stellen - erlaubt? |
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Liveset's auf eine Site stellen - erlaubt? |
13 Jan 2003, 14:54
Beitrag
#1
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schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
kennt hier jemand die genaue Gesetzeslage, wies da ausschaut, wenn man ein liveset zum anhören auf seine internetseite stellen will ???
HELP pls (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif) |
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14 Jan 2003, 10:54
Beitrag
#2
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Reality Bites Rec (GER) Ocean Drive Rec (US) Receptive Rec (UK) Gruppe: tb-Support Beiträge: 6.126 Mitglied seit: 2-January 03 Wohnort: Wels, Oberösterreich Mitglieds-Nr.: 647 |
"Das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken wird von der AKM wahrgenommen" ?
Sehr intressant, na das wäre ja zumindest mal eine klare Aussage. hab noch das hier gefunden auf der seite: "Es ist für Sie als Veranstalter praktisch unmöglich, jeden Urheber bzw. Verleger, dessen Musik/Sprachwerk sie aufführen, ausfindig zu machen und mit ihm einen Vertrag abzuschließen. Dies ist auch gar nicht nötig. Denn dazu gibt es die AKM als zentralen Ansprechpartner. Als Veranstalter nutzen Sie oft nicht nur Musik sondern auch Werke der Literatur (Lesungen); bei der öffentlichen Wiedergabe auf mechanischem Weg (also mittels CD, MD, MC, MP3, Rundfunk, Musikautomat etc.) und bei der Aufnahme auf Tonträger (Tonband, MC, CD-R etc.) zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe werden auch die Rechte der Interpreten und Produzenten und andere Nutzungsrechte (Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht) berührt. Damit Sie sich als Veranstalter nicht an mehrere Verwertungsgesellschaften wenden müssen (Austro-Mechana, Literar-Mechana/LVG, LSG, VBT) hat die AKM zu Ihrem Vorteil im Aufführungsbereich mit diesen Vereinbarungen dahingehend getroffen, dass Sie die entsprechenden Nutzungsbewilligungen ebenfalls bei der AKM erwerben können. Als Veranstalter öffentlicher Aufführungen können Sie die Nutzungsbewilligungen für nahezu das gesamte Weltrepertoire der Musik und Literatur pauschal bei der AKM erwerben. Durch die pauschale Erteilung der Nutzungsbewilligung sind Sie nicht auf die Aufführung bestimmter Werke eingeschränkt, sondern können praktisch das gesamte Weltrepertoire der Musik und Literatur nutzen." und: Ja. Auch für die Nutzung von Musik im www, im Internet, ist eine Nutzungsbewilligung von der AKM zu erwerben und zwar auch dann, wenn Sie dabei komprimierte Musikdateien (MP3-files etc.) aus dem Internet verwenden. Die den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten durch das Urheberrechtsgesetz eingeräumten Rechte und Ansprüche gelten auch im "Medium Internet" (siehe dazu auch unter Hauptpunkt "AKM", Unterpunkt "Musik im www"). Wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Lizenzen, Zentrale, Herrn Markus Baumgartner, Tel. 01/ 717 14-134 DW. Der Beitrag wurde von dj-derrick bearbeitet: 14 Jan 2003, 11:09 |
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