Liveset's auf eine Site stellen - erlaubt? |
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Liveset's auf eine Site stellen - erlaubt? |
13 Jan 2003, 14:54
Beitrag
#1
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schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
kennt hier jemand die genaue Gesetzeslage, wies da ausschaut, wenn man ein liveset zum anhören auf seine internetseite stellen will ???
HELP pls (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif) |
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14 Jan 2003, 10:26
Beitrag
#2
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schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
Kollege hat noch nen bessern link verraten:
www.akm.co.at/akm/musikimwww/index.php ZITAT Musik im WWW Das Internet ist kein rechtsfreier Raum . Die interaktive Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken über Datennetze fällt unter das Recht der Zugänglichmachung (making available), eine Unterart des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (communication to the public). Zusätzlich zum Recht der öffentlichen Wiedergabe sind Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Vor den eigentlichen On-Line-Nutzungen liegen vorausgehende Vervielfältigungen wie z.B. die Umwandlung von Ton/Bildtonträgeraufnahmen in ein digitales Dateiformat mit oder ohne Komprimierung (MP3 etc.). Bei On-Line-Nutzungen finden eine Vielzahl von Vorgängen statt, die Vervielfältigungen darstellen, wie z.B. das Hinaufladen auf den Serverrechner (uploading). Welche Rechte können von der AKM erworben werden? Das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken wird von der AKM wahrgenommen (Kontakt: Markus Baumgartner, [email protected]; Tel: +43 (0)1 717 14-134). Bitte beachten Sie unsere Serviceleistung eines on-line-Vertragsabschlusses unter Hauptpunkt "Veranstalter", Unterpunkt "Anmeldung & Lizenzvertrag, Nutzungsentgelt". Welche Rechte nehmen andere Verwertungsgesellschaften wahr? Die (mechanischen) Vervielfältigungsrechte der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken werden von der Austro-Mechana wahrgenommen (Kontakt: Mag. Andreas Kolm, [email protected], Tel. +43 (0)1 71787-636). Bezüglich der Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Tonträgerhersteller. Weitere Informationen LSG-Produzenten: [email protected]; +43 (0)1 535 60 35. Die Leistungsschutzrechte sind immer dann betroffen, wenn Sie eine bereits vorhandene (z.B. CD-)Aufnahme eines Musikwerkes verwenden wollen. Achtung: Wenn Sie Musik zu Werbezwecken nutzen wollen, ist vorher eine entsprechende Bewilligung vom Urheber selbst - bei verlegten Werken von den jeweiligen Verlagen - zu erwerben. Wenn Sie ein Musikwerk mit einer Animation verbinden wollen, sind zuerst die Synchronisationsrechte (Verbindung von Werken der Musik mit Werken der Filmkunst, Video oder anderen Werkgattungen) von den Urhebern selbst - bei verlegten Werken von den jeweiligen Verlagen - zu erwerben. Darüber hinaus sind ggf. natürlich auch die Urheber- und Leistungsschutzrechte anderer Werkgattungen (z.B. Filmwerke, Lichtbildwerke) zu berücksichtigen und die entsprechenden Nutzungsbewilligungen einzuholen. und auch hier: www.akm.co.at/akm/urheberrecht/index.php was meint ihr dazu ??? |
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