Installateure - was zahlt ihr so? |
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Installateure - was zahlt ihr so? |
15 Dec 2004, 10:43
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Tjop, die Frage richtet sich an jene die einen eigenen Haushalt und eine Gastherme haben, die ja auch regelmässig gewartet werden sollte...
Wieviel tretet ihr da immer so an den Installateur ab? Ich habe schon gegoogelt, um zu schauen ob man 1. Firmen vergleichen kann und 2. auch steht was es für Erfahrungen über Firmen gibt, aber so gut wie nichts gefunden. Leider ist das ja so ne Sache wo man den Handwerker nicht überprüfen kann was er da macht. Und bei den diversen Fernsehtests á la Stern TV und Konsorten, wo diverse Handwerker die Leute nur so übers Ohr hauen das diese auch noch heftig schlackern (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/mad.gif) , macht man sich so seine Gedanken. Also frage ich mal hier. Im übrigen habe ich gerade 234€ abtreten dürfen (allerdings ist mir beim letzten mal schon gesagt worden, dass etwas beim nächsten mal ausgetauscht werden muss. Ob das nun wirklich nötig ist/war, wer weiss... ohne dem hätte es knapp 195€ ausgemacht) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif) Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 Dec 2004, 10:44 |
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21 Dec 2004, 14:50
Beitrag
#2
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Hab ich schon. Wie gesagt, Wartung Mieter, grössere Reparaturen Vermieter(in). Obwohl er/sie nicht mal dazu verpflichtet wäre...
edit: von der AK (allerdings OÖ...) ZITAT Arbeiten, die der Erhaltung der Wohnung dienen, aber nur so weit, als es sich um
die Behebung ernster Schäden (z.B. Wasserrohrbruch, Mauerfeuchtigkeit, undichte Gasleitung, lebens- und feuergefährliche Elektroleitungen etc.) handelt. Nach ständiger Rechtsprechung - die unserer Ansicht nach sachlich jedoch nicht gerechtfertigt ist - werden Schäden an Boilern, Gasthermen, Durchlauferhitzern und ähnlichem nicht als derartige ernste Schäden qualifiziert und es fallen diese daher auch nicht in die Erhaltungspflicht des Vermieters nach dem MRG (anders u. U. außerhalb des Anwendungsbereiches des MRG - siehe hiezu unter Punkt 2.). Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 21 Dec 2004, 15:13 |
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