Dj-Führerschein, müssen djs wieder die schulbank drücken? |
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Dj-Führerschein, müssen djs wieder die schulbank drücken? |
26 Nov 2004, 11:23
Beitrag
#1
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ENFANT TERRIBLE Gruppe: Members Beiträge: 2.691 Mitglied seit: 31-October 02 Mitglieds-Nr.: 470 |
(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/biggrin.gif)
quelle: www.raveline.de ZITAT Es liegt einige Zeit zurück, dass wir erstmalig über den geplanten DJ-Führerschein berichteten. Jetzt soll es also tatsächlich soweit sein. Der Bundesverband deutscher Discoteheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) möchte in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Discjockey (BVD) und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg eine Auflegeerlaubnis einführen.
Hintergrund zu dieser Überlegung ist die zunehmende Anzahl freizeitbedinger Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen. Daher hat man sich nun überlegt, eine Schallpegelbegrenzung auf der Tanzfläche durchzusetzen, d.h. einen Mittelungspegel unter 100 db(A). Diverse Discothekenunternehmern sollen bereits eingewilligt haben, zukünftig nur noch Plattendreher mit DJ-Lappen zu beschäftigen. Schwer vorstellbar allerdings, dass Sven Väth, Paul van Dyk und Timo Maas demnächst in der DJ-Fahrschule nebeneinander sitzen und gemeinsam den Stoff für die Prüfung pauken, um auch zukünftig vielbeschäftigt unterwegs sein zu können. Und so soll er aussehen, der zu lernende Inhalt der Seminare: - Gesundheitliche Aspekte (u.a. Funktion des Ohres, Wirkung von Schall auf die Gesundheit, gehörverträgliche Schallpegel, Expositionsdauer, Bedeutung von Höhen und Bässen, Impulsschall versus Dauerschall) - Technische Aspekte (u.a. A-Bewertung, Schallpegelmessung, Anordnung von Lautsprechern, räumliche Schallpegelverteilung bei Beschallung der Tanzfläche, Unterschied zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel - Rechtliche Aspekte (u.a.Rechtslage, strafrechtliche u. zivilrechtliche Beurteilung, Haftung des Unternehmers und des DJs, aktuelle Rechtsprechung, Rechtsfolgen, Versicherungsschutz für DJs) |
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7 Dec 2004, 15:52
Beitrag
#2
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 72 Mitglied seit: 2-April 03 Mitglieds-Nr.: 1.504 |
beide seiten vertrag:
ja aber was willst machen wenn die ein scheiss monitor system haben wir z.B. haben das alles im vertrag drin stehen aber wen irgendwas nit passt kannst auch nit glei klagen bzw eine szene machen der vorteil eines vertrages is eigentlich nur dass es keine ausreden gibt und meist weniger probleme aber der heilige grahl ist es auch nicht auch gibt es sehr sehr selten einen vertrag seitens der location oder der veranstalter ich kann mich jetzt eigentlich nur an verträge seitens der künstler erinnern das dem dj die anlage erklärt wird passiert ab und zu aber aus meiner erfahrung auch nur in maximal 10% aller fälle ich finde sehr gut das dieses sehr grosse problem angesprochen wird ich finde mich oftmals in einem club wieder wo die lautstärke schon über der schmerzgrenze ist bzw bei kleineren parties die anlage zuwenig schmalz hat und deshalb in den höhen plärrt das es einem fast den kopf zerreist das problem ist, dass man den dj oftmals gar nicht richtig verurteilen kann denn sie hören aufgrund des monitoring den master sound gar nicht . und mal ehrlich wieviele djs gehen wärdend des auflegens auf die tanzfläche soundchecken ? ? also von denen die ich mir angesehen hab ist mir das noch bei keinem aufgefallen meistens kann der tontechniker das problem ausgleichen aber in vielen locations hört der tontechniker gar nicht mit sondern checkt nur am anfang ab ob alles passt und ist dann dahin auch kann der tontechniker schwer auf die bühne gehen und jedem dj wärend des auftritts erklären dass er ein semmerl is wenn er übersteuert. da brauchst schon eine sehr starke perönlichkeit der das extrem wichtig ist wie gesagt ein grosses problem dessen lösung in der praxis gar nicht so einfach ist wie mans sich in der theorie denkt aber ein dj waffenschein wär schon ein schritt in die richtige richtung ;-) |
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