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> Technoboard und Datenschutz, WICHTIG!
Freetron
Beitrag 12 Nov 2004, 21:29
Beitrag #1


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Mitglied seit: 30-August 03
Mitglieds-Nr.: 2.161



Liebe Technoboard-User!

Ich möchte euch alle eingehend vor Technoboard warnen:

Auf diesem Forum werden alle privaten Daten, wie Telefonnummern, Adresse usw. ohne Scham an Polizei und andere Interessenten weitergegeben!!!

Die Polizei nützt diese Quelle schon seit längeren als zusätzliche "Verbrecherkartei", in der sie Leute ausfindig machen und sie auch auf blossen Verdacht anschließend heimsuchen, da sie Adresse und alle anderen Daten von den Technoboard-Obersten freigeschaltet kriegen. Auch sämtliche auf Technoboard gestellten Fotos können und werden als Fahndungsfotos und Beweismaterial gehandhabt!

Meiner Meinung nach (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/puke.gif)

Wo bleibt der Datenschutz???

Ich bin nicht der einzige, dem dieses widerfuhr.

Entschuldigung:

ZITAT
Ich will mich hier Bei dem gesamten TB - Team entschuldigen und die anschuldigungen zurückziehen .
Ich habe wohl wirklich zu voreilig geschrieben....
TB gibt keine Daten frei ........!!!
und ich wollte niemals den ruf schädigen .

Es ist und bleibt trotzdem eine komische situation .
Freue mich wenn der Richter einen Auszug aus m Tb mir untzer die Nase reibt ...
Wie dem auch sei ich hätte euch persönlich kontaktieren müssen.

Also : Sorry , und macht weiter Mit TB denn es ist und bleibt die beste Techno
Seite in Ö 


Der Beitrag wurde von rosch bearbeitet: 15 Nov 2004, 13:04
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dj AcidGreen/Aci...
Beitrag 12 Nov 2004, 23:59
Beitrag #2


da best hardware moderator ever:-)
********

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Wohnort: vienna rulez !
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passend zum thema

Eine Hausdurchsuchung ist grundsätzlich eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1 - "Die Wohnung ist unverletzlich.").

Sie würden sich in diesem Fall des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Eine Hausdurchsuchung darf nur von einem Richter angeordnet werden. Diese Anordnung wird als Hausdurchsuchungsbefehl bezeichnet.

Desweiteren dürfen ausschließlich in dieser Anordnung vermerkte Aktionen durch Beamte (Polizei) durchgeführt werden.
Nur in diesem Schriftstück aufgeführe Lokalitäten (Räume, Fahrzeuge, ...) und Gegenstände dürfen durchsucht bzw. gesichert oder beschlagnahmt werden.


Die Durchsuchung bei Unverdächtigen ist nur bei genauer Bezeichnung der zu erwartenden Gegenstände bzw. der gesuchten Person erlaubt.
Es müssen "Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet", § 103 S. 1 StPO.

Eine Ausnahme ist die sogenannte "Gefahr im Verzuge". Sie stellt eine besondere Dringlichkeit der Durchsuchung dar.
Gegeben ist dies, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene oder ein anderer die bei der Durchsuchung erwarteten Beweismittel oder gesuchten Personen beiseite schaffen würde.
Dies Kommt aber eigentlich seltener vor, da Hausdurchsuchungen ja sowieso unangekündigt also überraschend durchgeführt werden.

Allgemein ist eine Hausdurchsuchung zu folgenden Zeiten rechtswidrig:

1. April bis 30. September: 21:00 - 4:00 Uhr
1. Oktober bis 31. März: 21:00 - 6:00 Uhr

Ausnahme ist hier wieder die Gefahr im Verzuge.

Der Betroffene hat das Recht, den Grund der Durchsuchung zu erfahren und sich den Durchsuchungsbefehl zeigen zu lassen.
Ebenfalls gilt das Recht, den Inhalt zu protokollieren und das korrekte Handeln der Beamten zu kontrollieren. Man darf sich frei im Haus bewegen.

Weiter gilt das Recht, nach der Legitimation der Beamten zu fragen.
Man sollte sich den Dienstausweis des Einsatzleiters zeigen lassen und sich folgendes notieren:

1. Name
2. Dienstgrad
3. Dienstnummer
4. Dienststelle

Das Vorlegen eines Protokolls am Ende der Durchsuchung, in der die Legitimation vermerkt sein soll, reicht nicht aus. Die Beamten müssen sich legitimieren, da sonst keine rechtsmäßige polizeiliche Aktion vermutet werden kann. Es könnte sich also ebenso um einen Überfall handeln, und eventuelle Gegenwehr würde straflos sein, und wäre als Notwehr rechtens.

Wichtig ist ein höflicher aber deutlicher Widerspruch gegen die Hausdurchsuchung und eventuelle Sicherstellungen irgendwelcher Gegenstände! Und dies sollte auch ruhig wiederholt werden!

Dann besteht noch das Recht einen Anwalt oder eine Vertrauensperson als Zeugen hinzuzuziehen. Man darf auch telefonieren oder einen Nachbarn mit einem Telefonat beauftragen. Zeugen sind wichtig!
Aber der Anwalt bringt noch zwei wichtige Vorteile mit: Man erhält Akteneinsicht, und ohne Anwalt ist es gut möglich, dass man die beschlagnahmten Dinge nie wieder sieht!


Ein weiteres wichtiges Recht ist die Möglichkeit jede Aussage zu verweigern. Allerdings müssen Angaben zur eigenen Person wahrheitsgemäß herausgegeben werden.
Ansonsten muss kein Wort gesprochen werden, und es besteht auch keine Mitwirkungspflicht!
Man sagt lieber nichts, lässt höchstens seinen Anwalt oder Vertrauten reden, da man in der Aufregung schnell unnötiges bzw. falsches "Zeug quasselt".
"Ruhe bewahren" ist wohl eines der wichtigsten Privilegien bei einer Hausdurchsuchung!

Die durchsuchenden Beamten sind verpflichtet ein Protokoll (wie eine Quittung) aller beschlagnahmten Gegenstände zu erstellen, und NUR DAS!!! muss unterschrieben werden!
Ist die Liste nicht vollständig, kann man auf eine Vervollständigung bestehen und notfalls auch schriftlich eine Beschwerde beim Staatsanwalt einreichen.

Einer "Sicherstellung" irgendwelcher Dinge sollte sofort widersprochen werden, somit wird das ganze zu einer Beschlagnahmung und muss richterlich überprüft werden. Jegliche Schriftstücke dürfen nicht vor Ort durchgelesen (höchstens überflogen) werden, sondern müssen versiegelt und vom Richter oder Staatsanwalt geprüft werden.
Die Beamten sollten auch hierauf hingewiesen werden! Das ganze steht unter dem "Schutz der Intimsphäre".


Um sehr persönliche Daten auf dem eigenen Computer zu schützen sollten Verschlüsselung Tools zum Einsatz kommen. Eine steganographische 128 Bit Verschlüsselung ist so aufwendig zu knacken, dass dies wahrscheinlich nur bei schwersten Verbrechen versucht wird.
Mit dem Programm "Steganos Security Suite" könnt ihr dies erreichen. Ebenfalls kann man damit ein verstecktes und verschlüsseltes virtuelles Laufwerk anlegen, das zur Aufnahme aller vertraulichen Daten genutzt werden sollte. Daten können auch in Bildern und Musikstücken versteckt werden!


Zusammenfassung der Verhaltensregeln:

- Stay cool! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)
- Haben die Beamten keinen schriftlichen Durchsuchungsbefehl und ist nicht von "Gefahr im Verzug" die Rede, sage ihnen freundlich, dass sie doch bitte wieder gehen sollen
- Lies dir das Schriftstück wenn doch vorhanden erst sorgfältig durch, dann lasse sie herein
- Notiere dir die Ligitimation der Beamten
- Rufe einen Anwalt oder Freund als Zeugen an
- Kontrolliere, dass die Beamten nur das machen, was auf dem Schriftstück steht
- Sag so wenig wie möglich!
- Bei der Frage nach einer "Sicherstellung" irgendwelcher Dinge sag NEIN!
+ (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/thumbs-up.gif) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/thumbs-up.gif)
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