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9 Sep 2004, 20:18
Beitrag
#1
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
Um den Thread mal von persönlichen Plänkeleien in einen konstruktiveren Rahmen zu lenken ... vielleicht können die anwesenden juristisch nicht ganz unbedarften User ja folgendes beantworten.
Würden Abänderungen der AGB ausreichen um den Verein Technoboard schadlos zu halten? In etwa "Mit der Nutzung des Webangebots verpflichten sich alle User technoboard.at frei von Ansprüchen Dritter zu halten." Daß das Board auch in diesem Fall verpflichtet ist rechtswidrige Beiträge zu zensurieren, versteht sich von selbst. Aber der rechtliche Rahmen wäre zumindest für die Betreiber ein sichererer. Also, hilft so ein Passus oder ist das rechtlich nicht haltbar? |
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10 Sep 2004, 09:54
Beitrag
#2
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
ZITAT(puschel @ 10. Sep 2004, 9:12 ) bei links ist der site-inhaber jedenfalls schadlos zu halten, wenn er sich ausdrücklich von den inhalten der verlinkten site distanziert. das ist noch nicht sehr lange so. ad Hyperlinks: Auf irgendeiner Rechtsseite habe ich vor einigen Monaten gelesen, daß der Spruch vom 12. Mai 1998 eigentlich sinnlos ist. Denn warum sollte ich auf etwas linken, wenn ich mich sofort davon distanziere und nichts damit zu tun haben will? Macht mich doch eigentlich vielmehr "schuldig", da ich offensichtlich bewußt das Risiko eingehe auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten zu verlinken und deren Verbreitung damit zu fördern (s. Ks Statement v. 09:30, vorher überlesen, sonst hätt ich mir den Absatz sparen können). Vielmehr sollte man den Disclaimer dahingehend ändern, daß man sich zum Zeitpunkt der Linksetzung davon überzeugt hat, daß auf der gelinkten Seite keine rechtswidrigen Inhalte vorhanden sind und wenn sich der Inhalt der Seite danach ändert, ist man nicht mehr für die Weiterverbreitung zuständig. Bzw. falls man davon informiert wird, daß sich die Inhalte in diese Richtung geändert haben, den Link entfernen. Ist nun die Frage, ob man selbst verpflichtet ist, alle verlinkten Seiten in regelmäßigen (wie auch immer das definiert oder ausgelegt wird) Abständen nach rechtswidrigen Inhalten zu scannen, oder, ob der Initialscan und evtl. Handeln nach der Information über eine Statusänderung genügt. Klingt plausibel, wie das allerdings in der Praxis aussieht ... kA, wie schon erwähnt, bin ich kein Jurist. Deshalb: Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag wurde von B. bearbeitet: 10 Sep 2004, 09:59 |
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