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9 Sep 2004, 20:18
Beitrag
#1
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
Um den Thread mal von persönlichen Plänkeleien in einen konstruktiveren Rahmen zu lenken ... vielleicht können die anwesenden juristisch nicht ganz unbedarften User ja folgendes beantworten.
Würden Abänderungen der AGB ausreichen um den Verein Technoboard schadlos zu halten? In etwa "Mit der Nutzung des Webangebots verpflichten sich alle User technoboard.at frei von Ansprüchen Dritter zu halten." Daß das Board auch in diesem Fall verpflichtet ist rechtswidrige Beiträge zu zensurieren, versteht sich von selbst. Aber der rechtliche Rahmen wäre zumindest für die Betreiber ein sichererer. Also, hilft so ein Passus oder ist das rechtlich nicht haltbar? |
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10 Sep 2004, 08:59
Beitrag
#2
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REAX? Gruppe: Members Beiträge: 1.790 Mitglied seit: 18-April 02 Wohnort: WIEN Mitglieds-Nr.: 119 |
Urteil des LG Hamburgs
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. WIR haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte NICHT zu Eigen. Dies gilt bei ALLEN Links auf unseren Seiten, auch bei Bannern und Werbung. Auszug aus dem Grundgesetz (Artikel 5) 1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Im Einklang mit diesem Artikel aus dem Grundgesetz berichten wir hier über Internetseiten und deren Informationen, die jedermann frei zugänglich sind. |
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