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9 Sep 2004, 20:18
Beitrag
#1
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
Um den Thread mal von persönlichen Plänkeleien in einen konstruktiveren Rahmen zu lenken ... vielleicht können die anwesenden juristisch nicht ganz unbedarften User ja folgendes beantworten.
Würden Abänderungen der AGB ausreichen um den Verein Technoboard schadlos zu halten? In etwa "Mit der Nutzung des Webangebots verpflichten sich alle User technoboard.at frei von Ansprüchen Dritter zu halten." Daß das Board auch in diesem Fall verpflichtet ist rechtswidrige Beiträge zu zensurieren, versteht sich von selbst. Aber der rechtliche Rahmen wäre zumindest für die Betreiber ein sichererer. Also, hilft so ein Passus oder ist das rechtlich nicht haltbar? |
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9 Sep 2004, 21:55
Beitrag
#2
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
ZITAT(Liptauerbrot @ 9. Sep 2004, 22:47 ) @ B. So ist es aber. Es gibt nur den einen Paragraphen, der diese Problematik regelt. Liegt ein Verstoß gegen das StGB vor, also ein strafrechlich relevant verfolgbarer Tatbestand, dann übernimmt der Provider - sprich: technoboard.at - die Stellung eines Gehilfen ein. Nicht als Verein, sondern die Mods/Admins persönlich. Der Verein, oder wie technoboard.at auch organisiert ist, schützt nicht vor persönlicher Inanspruchnahme ... Daher denke ich, dass Zensur gut ist, denn sollte wirklich der "worst case" eintreten, dann sind k, rosch, soundfreak und die anderen alle PERSÖNLICH dran ... Siehe weiter vorne in dem Thread. Genau aus dem Grund befürworte ich die Zensur auch bzw. verstehe, daß das Team kein Interesse hat für rechtliche Verfehlungen der User geradezustehen. Was mir an dem Paragraphen mißfällt ist die Dehnbarkeit von "[...] nicht verantwortlich, [...] sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren." Wie kann ein Diensteanbieter nachweisen, daß er erst nach 3h darauf aufmerksam wurde und entsprechend zensiert hat und nicht gleich 3 Minuten nach dem Eintrag? Bzw. selbst mit Moderation (Abs. 2) ist es unmöglich, daß bedenkliche Beiträge unmittelbar nach dem Eintrag gelöscht werden, es sei denn die Moderatoren prüfen alle Beiträge vor der Veröffentlichung, was ein nicht unwesentlicher Mehraufwand wäre. Edit: Persönlich Frage an Liptauerbrot: Wie ist dein juristischer Background, du scheinst dich in dem Gebiet ja ziemlich gut auszukennen. Der Beitrag wurde von B. bearbeitet: 9 Sep 2004, 21:57 |
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