Was passiert wirklich, wenn ich mit Gras/Dope..., ...erwischt werde? |
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Was passiert wirklich, wenn ich mit Gras/Dope..., ...erwischt werde? |
21 May 2004, 12:12
Beitrag
#1
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 350 Mitglied seit: 14-April 04 Wohnort: Wien bzw. Graz Mitglieds-Nr.: 3.496 |
Sorry vorab, wenn es diesen Thread schon gegeben hat, aber die Suche lieferte relativ unspezifische Ergebnisse...
Folgende Annahme: Ich werde von der Polizei beim Kiffen erwischt, oder bei einer Razzia findet man ein Beutelchen mit etwas Dope/Gras in meiner Hosentasche. Deffinieren wir diese Menge bei ca. 3 Gramm plus minus eins. Nun täte mich interessieren was tatsächlich passiert. Anzeige nehme ich mal stark an, aber was kommt dann? Verfahren?, Gerichtsverhandlung?, oder kann die Anklage auch fallen gelassen werden, beispielsweise wegen Geringfügigkeit etc.? Werde ich auf alle Fälle aktenkundig, oder, wenn ich bisher noch nicht straffällig in Erscheinung getreten bin, komme ich nochmal mit dem Schrecken davon? Ich richte mich mit der Frage vor allem an juristisch versierte Leute, die vielleicht selbst Jus studieren, oder profunde Ahnung von solchen Dingen haben... Thankechön! |
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21 May 2004, 12:54
Beitrag
#2
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===> franc D´ <=== Gruppe: Members Beiträge: 753 Mitglied seit: 21-January 03 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 748 |
in österreich ist es normalerweise so, dass bei einer geringen menge (dass 3 g sicher sind) in der regel, sollte der erwischte noch nie auffällig gewesen sein, eingestellt werden.
da kommt dann ein netter brief (der sich elendig lang zeit läßt), wo drinnen steht, dass die anzeige bzw. das gerichtsverfahren auf eine probezeit von 2 jahren eingestellt wird u nach verstreichen dieser zeit erlischt. eintragung kriegt man nur ins interne polizeiregister (wo jede anzeige drinnensteht, die du in den letzten 7 jahren bekommen hast), das offizielle leumundszeugnis bleibt frei von einträgen wichtig ist halt, dass du dich nicht mit noch mehr zeug bei der einvernahme belastest, da das gern von den "freunden" provoziert wird. also nur das zugeben wos den beutel schon in der hand halten, wenn es nur eine aussage ist, gibt es keine beweise u die polizei kann nur mehr auf ein geständnis hoffen, bei dem dann ja keine weiteren beweise gesucht werden müssen |
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