Drogentest (Pilze) |
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Drogentest (Pilze) |
31 Dec 2003, 07:15
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 41 Mitglied seit: 20-October 03 Wohnort: Wiener Neustadt Mitglieds-Nr.: 2.533 |
Ich hätte eine Frage. Wird mann beim Urintest auch auf Pilze untersucht? (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif)
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14 Jan 2004, 15:16
Beitrag
#2
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 328 Mitglied seit: 7-May 03 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 1.667 |
ZITAT(dj AcidGreen/Acidrecords @ 5. Jan 2004, 16:43 ) nur zur info ...> haartest ... da gehts ned um die haare sondern die haarwurzeln (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/baaa.gif) und bei den wurzeln kann man bestimmte stoffe bis zu 20 jahren nachweisen .. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) hi acid: ich hab nochmals nachgelesen und eigentlich immer nur hinweise darauf gefunden, dass bei 8-10 cm haarlänge die letzten 10 monate nachvollzogen werden können. das mit der wurzel ist mir neu... Nachweis halluzinogener Drogen in Haaren quelle: http://www.rechtsmedizin.uni-mainz.de/Reme...ol_research.htm (Röhrich J., Zörntlein S., Becker J.) Der Nachweis von Arzneistoffen und Drogen im menschlichen Haar ist inzwischen ein fester Bestandteil im Spektrum forensisch-toxikologischer Untersuchungen. Defizite bestehen allerdings hinsichtlich des Nachweises von halluzinogenen Drogen wie insbesondere von Lysergsäurediethylamid (LSD) oder Tryptaminderivaten aus Haaren. Die Zielsetzung dieses Forschungsprojektes besteht primär darin, anhand methodischer Optimierungen die Voraussetzungen für den spezifischen Nachweis von Halluzinogenen aus menschlichem Haar zu schaffen. Nach Validierung der entsprechenden Analysentechnik sollen authentische Haarproben von freiwilligen Probanden mit anamnestisch bekanntem Halluzinogen-Konsum untersucht werden. Hierzu ist eine enge Kooperation mit klinisch-psychiatrischen Einrichtungen notwendig, die durch die bereits bestehende Zusammenarbeit mit der Rheinhessen Fachklinik Alzey gewährleistet ist. In Hinblick auf den LSD-Nachweis in Haaren bietet sich zunächst die vielfach bewährte Extraktion von Haaren mit Methanol unter Ultrabeschallung an, durch die ein sehr breites Spektrum an Betäubungsmitteln (Amphetamin-Derivate, Cocain, Tetrahydrocannabinol, und Opiate) simultan erfaßt wird. Nach Aufreinigung des erhaltenen Rohextraktes mittels Festphasenextraktion erfolgt dann eine HPLC-Analyse unter Fluoreszenzdetektion. Die Erprobung dieses Konzeptes erfolgte bislang an drogenfreien Haaren, denen LSD in unterschiedlicher Konzentration zugesetzt wurde. Es zeigte sich dabei, daß LSD mit dieser Methodik prinzipiell bis zu Konzentrationen von unterhalb 5 pg/mg neben der koeluierten Haarmatrix nachweisbar war. Ein weiterer analytischer Ansatz besteht in der Verwendung spezieller Extraktionseinheiten mit immobilisierten LSD-spezifischen Antikörpern. LSD wird hierdurch sehr selektiv angereichert, was sich in Vorversuchen mit gespikten Haarproben in deutlich reineren Extrakten bemerkbar machte. Hinsichtlich der Analytik anderer Halluzinogene konnte bislang Etryptamin in einer authentischen Haarprobe mittels GC/MS nachgewiesen werden |
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