elektriker an board? |
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elektriker an board? |
21 Apr 2005, 11:54
Beitrag
#21
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
na genau ....
geh erkundigts euch vorher lieber mal ... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif) INSTANDHALTUNG Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben grundsätzlich die VermieterInnen dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen, bewohnbaren Zustand ist. Unter diese Instandhaltungspflicht fällt alles, was zur Wohnung gehört - Türen und Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußböden, Decken und Wände, aber auch Keller, Treppenhaus und Speicher. Kommen die VermieterInnen ihrer Instandhaltungspflicht nicht nach, dann können früher oder später Wohnungsmängel auftreten - undichte Türen und Fenster, feuchte Wände, Ausfall der Heizung, kein Licht im Flur - das sind nur einige Beispiele. Detaillierte Informationen hierüber enthält der Ratgeber Wohnungsmängel. VermieterInnen müssen solche Mängel auf eigene Kosten beheben. Weder Reparaturen noch erhaltende Maßnahmen (auch nicht die Neuanschaffung z. B. eines defekten Boilers, wenn der alte nicht reparierbar ist) gelten als Modernisierung; die Kosten dürfen also nicht auf die MieterInnen umgelegt werden. Eine Modernisierung liegt erst dann vor, wenn die Ausstattung der Wohnung über den bisherigen Zustand hinaus verbessert wird (z. B. Isolierfenster statt einfach verglaste, siehe hierzu Ratgeber Modernisierung). Ausnahmen: In einigen Ausnahmefällen sind MieterInnen zur Beseitigung von Schäden verpflichtet und müssen für die Kosten aufkommen, und zwar bei selbst verschuldeten Schäden; bei Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen), wenn dies im Mietvertrag steht; unter bestimmten Umständen bei Kleinreparaturen. Vorsicht bei Kleinreparaturen In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass MieterInnen für kleinere Reparaturen (z. B. bis 70 €) selbst aufkommen müssen. Insbesondere Klauseln in älteren Mietverträgen (bis ca. Ende 1988) sind unwirksam. Gültig sind nur Klauseln, die sich auf Einrichtungen beschränken, die von MieterInnen ständig benutzt werden (Türklinken ja, Licht im Speicher nein) und in denen außer der Einzelfallsumme auch eine angemessene Jahreshöchstsumme genannt wird. Angemessen ist eine Summe zwischen 150 und 200 € oder 8 bis 10 % der Jahresmiete. Fehlen solche präzisen Angaben, dann würden nach Meinung der Gerichte MieterInnen unangemessen benachteiligt: Sie könnten dann nicht mehr erkennen, was im schlimmsten Fall auf sie zukommt. Die Klausel verstößt dann gegen "Treu und Glauben" und ist insgesamt ungültig. Die Folge: MieterInnen brauchen auch für Kleinreparaturen gar nichts zu zahlen! Näheres siehe Ratgeber Mietvertragsklauseln. Instandhaltungskostenpauschale Bei Sozialwohnungen sind die VermieterInnen berechtigt, eine Pauschale für die Instandhaltungskosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. Sie beträgt im Jahr pro qm Wohnfläche: 7,10 € für Wohnungen, die bis 22 Jahre alt sind, 9,00 € für Wohnungen, die bis 23 bis 32 Jahre alt sind, 11,50 € für Wohnungen, die mehr als 32 Jahre alt sind. Dazu kommen noch einige Zu- und Abschläge: 0,20 € Abschlag in Wohnungen mit gewerblicher Wärmelieferung (Wärmecontracting); 1,00 € Zuschlag in Häusern mit Aufzug; 1,05 € Abschlag, wenn der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen trägt; 8,50 € Zuschlag pro qm, wenn der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt (das ist aber sehr selten). Was tun bei Mängeln? Sind die VermieterInnen ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen und sind Mängel aufgetreten, haben MieterInnen verschiedene Rechte. Sie können die Instandsetzung verlangen; die Miete mindern; zusätzlich Miete einbehalten; eventuell Schadensersatz verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen zur Ersatzvornahme schreiten, d. h. die Schäden auf eigene Rechnung begleichen und die Kosten hierfür zurückverlangen; eventuell (fristlos) kündigen. Der Beitrag wurde von dj AcidGreen/Acidrecords bearbeitet: 21 Apr 2005, 15:03 |
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21 Apr 2005, 15:01
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#22
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barfuß im weltall Gruppe: Members Beiträge: 194 Mitglied seit: 4-April 02 Mitglieds-Nr.: 99 |
lieber dj AcidGreen/Acidrecords: danke für deine ausführliche aufklärung. deine antwort ist somit schon mehr oder weniger meiner nächsten frage vorausgeeilt.
es ist nämlich folgendes passiert: wollte jetzt endgültig meiner vermieterin mitteilen, dass sie alles nötige einleiten soll. ihre antwort: "das mach ich sicher nicht. diese leitungen haben 53 jahre keine probleme gemacht, dann werden sie bei ihnen auch keine probleme machen. und wie kommen sie darauf, dass was passieren soll? wieso sollten sie abbrennen? müssen sie halt aufpassen" *lach* *zerkugel* aja...wie dumm von mir...wieso denn irgendwelche sicherungsmaßnahmen ergreifen,wenn man auch so aufpassen kann...dass ich da ned selber drauf kommen bin...*kopfschüttel* naja. auf jeden fall wars das mit dem guten verhältnis. sachliche argumente meinerseits bewirken gar nix. scheint, als müsst ich mal wieder rechtliche schritte einleiten? die gute würde sich eher neue mieter suchen, als die leitungen erneuern zu lassen. ich bezweifel jedoch,dass sie diesen krieg gewinnen wird. na das kann noch lustig werden. irgendwelche juristen an board? (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/biggrin.gif) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif) Der Beitrag wurde von ataraxia bearbeitet: 21 Apr 2005, 15:02 |
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21 Apr 2005, 15:13
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#23
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) gehst du da >
http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d16..._Mieter2004.pdf das ist für wien wird aber bei dir nicht anders sein. habe noch einen weiteren punkt gefunden. es kommt auch auf den miettyp an. ob typ 1,2 od.3 je nachdem sind andere rechtszenarien. generell gilt aber das der vermieter zuständig ist. ansonnsten > an den konsumentenschutz / arbeiterkammer und im allerschlimmsten fall an help tv oder wie das beim orf da heisst wenden. die info ist dann gratis ;o) greets |
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21 Apr 2005, 16:09
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#24
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Hardcoreposter Gruppe: tb-Support Beiträge: 3.382 Mitglied seit: 13-October 03 Mitglieds-Nr.: 2.496 |
gibts da nicht so ne klausel, dinge in der wand sind sache des vermieters und alles außen liegende nicht
wäre zumindest bei unserem gasdurchlauferhitzer so gewesen, zwar hat unser hausbesitzer noch einen neuwertigen zuhaus ghabt und ihn uns zu kommen lassen somit keine kosten unsererseits, hätte er aber nicht müssen wurde uns gesagt (hab mich dann nicht weiter informiert) gleich wie ich mich um das service dieses durchlauferhitzers kümmern muss, tu ich das nicht bin ich selbst schuld also wenn kaputt selber zahlen, unsere vormieter haben jahrelang diese wartung ignoriert und es wäre unser pech gwesen hat man uns erklärt |
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21 Apr 2005, 16:42
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#25
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 280 Mitglied seit: 30-January 02 Wohnort: gars Mitglieds-Nr.: 22 |
nur zur Aufklärung FI != Sicherung
Der Fehlerstromschalter schaltet dann ab wenn irgendwo der strom nicht über den nulleiter sondern über die Erdung abfließt. Klassischer Fall wenn der Fön in die Badewanne fällt. Hat also ganz eine andere Schutzfunktion als eine Sicherung. Edit: hab die zweite Seite übersehen (da hat das eh schon wer erklärt) Der Beitrag wurde von LEKI bearbeitet: 21 Apr 2005, 16:44 |
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21 Apr 2005, 17:07
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#26
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 31 Mitglied seit: 18-February 03 Mitglieds-Nr.: 891 |
wer jetzt genau für die bezahlung der kosten aufkommen muss, weis ich jetzt auch nicht genau, vermute aber mal der vermieter.
aber sollte jetzt ein unfall mit dieser alten anlage passieren, haftet der betreiber dieser anlage und das ist der mieter einer wohnung! |
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21 Apr 2005, 17:28
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#27
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Vor jedem kleinen oder grossen Unglück hat jemand gesagt "bisher ist nichts passiert - warum sollte es in Zukunft". Durch diese Aussage ist man also relativ wenig geschützt. Du solltest deiner Vermitterin klar machen, dass es keine bitte mit vielleicht sondern eine Aufforderung ist. Öfters wirken die Zauberworte "sonst rechtliche Schritte".
b4n |
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21 Apr 2005, 17:40
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#28
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 314 Mitglied seit: 22-November 03 Wohnort: Wels Mitglieds-Nr.: 2.692 |
die frage ob die wohnung einen FI hat oder nicht wurde eigentlich noch nicht eindeutig beantwortet. wenn es eine nullung mit FI ist gibt es eigentlich keinen Grund die Leitungen zu erneuern. sonst wohl eher schon...
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22 Apr 2005, 13:44
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#29
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-=? |)33J4Y ¿=- Gruppe: Members Beiträge: 1.909 Mitglied seit: 21-January 03 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 749 |
ZITAT(NemoX @ 21. Apr 2005, 18:40 ) die frage ob die wohnung einen FI hat oder nicht wurde eigentlich noch nicht eindeutig beantwortet. wenn es eine nullung mit FI ist gibt es eigentlich keinen Grund die Leitungen zu erneuern. sonst wohl eher schon... hast aber trotzdem nich die selbe Sicherheit wie bei einem TNC-S Netz (Pen Leiter vorm FI in Erdung und Nullleiter aufgetrennt) mit FI: angenommen du greifst vo mia aus beim Glühbirne wechseln irgendwie blöd auf die Phase und greifst gleichzeitig den geerdeten Lampenschirm an, da schaltet nix aus, weil Lampenschirm das Selbe wie der Nulleiter ist. Oder du hast einen Bruch des PEN Leiters und somit am Gehäuse einer Maschine die volle Spannung anstehen und greifst drauf... Ich würd mich nicht drauf verlassen, dass die Mauern gut genug leiten, dass genug Strom zum Trafosternpunkt abfließt um den FI ansprechen zu lassen(eine kleine Differenz lässt er ja zu, da sonst Kapazitive Entladungen gegen Erde auch schon ins Gewicht fallen würden, oder Thema Einschalten einer Induktivität, wo der Strom nicht gleich der Spannung folgt...), weil das Gros des Stroms läuft über ne andere Erdung zurück zur Einspeisestelle Selbiges gilt für einen hochohmigen Masseschluss Und eben das Thema, dass die PEN Leiter früher zu knapp dimensioniert wurden und reihenweiser Häuse abgebrannt sind, wies mal Waschmaschinen und Öfen gehabt haben... also Fazit: Raus mit dem Zeugs! Lebensgefahr mfg Shark T. |
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22 Apr 2005, 14:25
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#30
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 314 Mitglied seit: 22-November 03 Wohnort: Wels Mitglieds-Nr.: 2.692 |
shit ich hab auch eine nullung, mit FI, in meiner wohnung. schweb ich jetzt in lebensgefahr?
(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/baaa.gif) |
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22 Apr 2005, 15:28
Beitrag
#31
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-=? |)33J4Y ¿=- Gruppe: Members Beiträge: 1.909 Mitglied seit: 21-January 03 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 749 |
ZITAT(NemoX @ 22. Apr 2005, 15:25 ) shit ich hab auch eine nullung, mit FI, in meiner wohnung. schweb ich jetzt in lebensgefahr? (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/baaa.gif) normal ned (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/tounge.gif) ausser einer der dummen zufälle tritt ein |
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22 Apr 2005, 16:00
Beitrag
#32
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 314 Mitglied seit: 22-November 03 Wohnort: Wels Mitglieds-Nr.: 2.692 |
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