Bundespräsidentschaftswahl am 25. April |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Bundespräsidentschaftswahl am 25. April |
Loge |
3 Mar 2010, 14:56
Beitrag
#1
|
Guests |
Es ist zwar noch eine Weile bis dorthin - aber wir können ja schon mal mit dem sachlichen diskutieren anfangen. (IMG:style_emoticons/default/hah.gif)
Die Rosenkranz will das Verbotsgesetz abschaffen? Gut so! Dann outen sich die ganzen Nazis mal wenigstens und die ganze Heuchelei hört mal auf. Wenn sie dann aus ihren braunen Löchern gekrochen kommen würd ich so vorgehen: click! Metaphorisch gesehen natürlich! (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) |
|
|
3 Mar 2010, 15:05
Beitrag
#2
|
|
Hundling! Gruppe: tb-Support Beiträge: 4.821 Mitglied seit: 8-December 03 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2.778 |
Kellernazi:
(IMG:http://profile.ak.fbcdn.net/object2/345/44/n369400075349_7742.jpg) http://www.facebook.com/group.php?gid=369400075349 Der Beitrag wurde von Andros bearbeitet: 3 Mar 2010, 15:05 |
|
|
Loge |
3 Mar 2010, 15:42
Beitrag
#3
|
Guests |
Dem Heinzi kanns nur recht sein. Ich denke einige werden jetzt doch ihn wählen um ein Zeichen gegen Rosenkranz zu setzen - ich zum Beispiel. Wollte diesmal mal ungültig wählen... ich weiß net. So überzeugend war der Fischer jetzt auch net.
Der Beitrag wurde von Loge bearbeitet: 3 Mar 2010, 15:43 |
|
|
3 Mar 2010, 17:58
Beitrag
#4
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
|
|
|
Schleifer |
3 Mar 2010, 18:21
Beitrag
#5
|
Guests |
Ich denk mal, dass der HC die Rosenkranz mal vorschickt um zu sehen, wie weit rechts er in Wien dann anschließend ausholen kann.
Es bleibt zu hoffen, dass die Landwirte, Raiffeisen-Menschen und andere VP-nahe Leute nicht aus Trotz das Kreuzerl im falschen Kreis machen und sich die Rosenkranz per Zufall zur Reichskanzlerin kürt. |
|
|
Loge |
4 Mar 2010, 09:06
Beitrag
#6
|
Guests |
Also wenn DIE wirklich Präsidentin wird dann werden wohl auch wieder Sanktionen verhängt. Wenn dann auch noch Israel alle Botschafter
abzieht hat HC die beste Wahlkampfunterstützung die er sich nur Wünschen kann. Traurig, ist aber so. Siehe zum Beispiel hier: http://lindwurm.wordpress.com/2010/03/02/vox-populi/ |
|
|
4 Mar 2010, 13:53
Beitrag
#7
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Ich bin schon gespannt wie die Anzeige gegen Wiederbetätigung weiter geht: http://orf.at/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F...r%2F360491.html
|
|
|
4 Mar 2010, 15:36
Beitrag
#8
|
|
Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 772 Mitglied seit: 14-December 05 Mitglieds-Nr.: 7.613 |
Kellernazi: (IMG:http://profile.ak.fbcdn.net/object2/345/44/n369400075349_7742.jpg) http://www.facebook.com/group.php?gid=369400075349 Vorher grad durch die 25.000er Marke durchmarschiert. Weiter so! |
|
|
Loge |
4 Mar 2010, 17:05
Beitrag
#9
|
Guests |
Ich bin schon gespannt wie die Anzeige gegen Wiederbetätigung weiter geht: http://orf.at/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F...r%2F360491.html Die Klage wird wohl abgewiesen schätz ich und genau das ist das fatale: Dadurch stellt man ihr einen Persilschein aus. |
|
|
5 Mar 2010, 14:37
Beitrag
#10
|
|
I pity the fool Gruppe: Members Beiträge: 2.771 Mitglied seit: 15-May 07 Wohnort: somewhere Mitglieds-Nr.: 11.673 |
Also wenn DIE wirklich Präsidentin wird dann werden wohl auch wieder Sanktionen verhängt. Haltet mich für einen Pessimist, aber ich befürchte diesmal wirds das nicht spielen mit den Sanktionen. Seit Schwarzblau 1 hat man sich zurück gezogen. Bestes Beispiel Italien wo zum gefühlten Millionsten mal Berlusconi und die Lega Nord das Ruder übernommen hatten. Und es passierte seitens der EU nichts. Da können wir uns glaub ich tot demonstrieren bis zum geht nicht mehr die Sanktionen werden womöglich nicht kommen. Vor allem auch deshalb da das konservative Lager seit der letzten EU-Wahl stark zugenommen hat. Und wenn ich mir aktuell die Lage in Ungarn, Slowakei und Niederlande so anschaue ... (IMG:style_emoticons/default/crazy.gif) Nichtsdestotrotz geht wählen! btw: Wegen der anstehenden Wien-Wahl. Stimmt es dass man wenn man umgezogen ist erst dann im neuen Standort wählen darf wenn man nach ca 1 Jahr in dieser wohnt? Wenn ja ist das wohl das bescheuertste was ich jemals gehört habe. Ich meine kann eine Ummeldung auf Wien als Hauptwohnsitz nicht einfach reichen? Der Beitrag wurde von Mr T. bearbeitet: 5 Mar 2010, 14:53 |
|
|
7 Mar 2010, 20:03
Beitrag
#11
|
|
gamegirl Gruppe: Members Beiträge: 143 Mitglied seit: 8-August 04 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 4.159 |
So wie ich das sehe ist es doch Heinz Fischers größtes Glück, dass die FPÖ Barbara Rosenkranz für die Wahl nominiert hat! Da werden sich jetzt einige aufraffen und doch zur Wahl gehen um ihm ihre Stimme zu geben - um sie zu verhindern. Wobei ich ja nicht denke, dass sie eine reale Chance hat.
Die Wahlbeteiligung wird dadurch doch nicht ins bodenlose sinken und wieder wird es keine echte Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Wahl bzw. des Präsidentenamtes an sich geben. Nun, solange das Amt in dieser Form besteht möchte ich meine Stimme gerne sinnvoll einsetzen. Und bei den derzeitigen KandidatInnen kann ich nur ungültig wählen. Mir ist als potentieller Kandidat jetzt Raimund Bahr (derzeit Gemeinderat der Bürgerliste in St. Wolfgang im Salzkammergut) untergekommen. Seine Forderung nach einem Grundeinkommen hat mich neugierig gemacht. Die Homepage ist zwar etwas unübersichtlich - www.bahrforpresident.net - aber was ich bisher gelesen habe klingt sehr interessant. Überlege mir schwer den Weg zum Gemeindeamt zu machen um die Unterstützungserklärung bestätigen zu lassen. - Vielleicht interessiert sich hier noch jemand dafür? (IMG:style_emoticons/default/smile.gif) |
|
|
15 Mar 2010, 16:33
Beitrag
#12
|
|
Hundling! Gruppe: tb-Support Beiträge: 4.821 Mitglied seit: 8-December 03 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2.778 |
Lichtertanz gegen Rosenkranz
ZITAT Nachdem es uns innerhalb weniger Tage gelungen ist, weit mehr als 60.000 Menschen in der Gruppe „Gegen Barbara Rosenkranz als Bundespräsidentin“ zu versammeln, gilt es jetzt unseren Protest auf die Straße zu tragen. Daher findet am Donnerstag, den 25. März um 19:00 Uhr, eine Art Lichtermeer gegen Rosenkranz am Ballhausplatz statt.
Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen, dass es keinen Platz für Rassismus und Rechtsextremismus geben darf - weder in der Gesellschaft, noch in der Hofburg. (für Fackeln ist vor Ort gesorgt) www.lichtertanz.at |
|
|
15 Mar 2010, 18:25
Beitrag
#13
|
|
Delegoano Gruppe: Members Beiträge: 4.279 Mitglied seit: 23-September 05 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 7.187 |
Rosenkranz hat 8 Kinder, da braucht Strache sich nicht mehr von "kopftuchtragenden Gebärmaschinen" krakelen... Kopftuch, Halstuch... Jacke, Hose...
|
|
|
15 Mar 2010, 18:36
Beitrag
#14
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Rosenkranz hat 8 Kinder, da braucht Strache sich nicht mehr von "kopftuchtragenden Gebärmaschinen" krakelen... Kopftuch, Halstuch... Jacke, Hose... Ich weiss bei der Menge kann man sich leicht verzählen, aber es sind sogar 10. Den Bericht vom Report gibt es mittlerweile nur noch auf Youtube: http://www.youtube.com/watch?v=YC5DS_7pShY Dort meint ja Ewald Stadler beim Sonnenwendfeuer zur "Wärhrung zum Erhalt der Volksgemeinschaft": QUOTE … wie notwendig es ist, dass wir unseren Volkserhalt durch gesunde, starke und kinderreiche Familien selbst organisieren und nicht, durch Zuwanderungsexperimente, es anderen Völkern überlassen unsere Volk zu erhalten. (~@2:05)
|
|
|
15 Mar 2010, 20:07
Beitrag
#15
|
|
I pity the fool Gruppe: Members Beiträge: 2.771 Mitglied seit: 15-May 07 Wohnort: somewhere Mitglieds-Nr.: 11.673 |
Kann mal jemand meine Frage von vorhin beantworten?
|
|
|
15 Mar 2010, 23:28
Beitrag
#16
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Wegen der anstehenden Wien-Wahl. Stimmt es dass man wenn man umgezogen ist erst dann im neuen Standort wählen darf wenn man nach ca 1 Jahr in dieser wohnt? Wenn ja ist das wohl das bescheuertste was ich jemals gehört habe. Ich meine kann eine Ummeldung auf Wien als Hauptwohnsitz nicht einfach reichen? QUOTE § 16. (1) Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Wahltag (§ 3 Abs. 2) das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (§ 3 Abs. 4) 1. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 2. vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und 3. im Gemeindegebiet von Wien ihren Hauptwohnsitz haben. § 3. (1) Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen wird vom Bürgermeister durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Wien ausgeschrieben. (2) Die Wahlausschreibung hat den Tag der Wahl und die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zahl der in jedem Gemeindebezirk zu wählenden Mitglieder der Bezirksvertretungen zu enthalten. Die Wahlausschreibung hat einen Hinweis auf die gemäß § 61 WStV zu erlassende Verordnung zu enthalten. (3) Die Wahl ist auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag festzusetzen. (4) Die Wahlausschreibung hat weiter den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Dieser darf jedoch nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen. (5) Die Wahlausschreibung ist durch öffentlichen Anschlag kundzumachen. Ob es nun ein Jahr ist hängt von der Ausschreibung ab. Und der Wechsel des Hauptwohnsitzes reicht vollkommen aus - solange er vorm Stichtag war. Die ganze Info gibts unter http://www.wien.gv.at/politik/wahlen/grbv/index.html und mit dem Kontakt Link am Ende kann man sicher den Rest auch klären, wie z.B. wann diesmal der Stichtag ist. 2005 z.B. war es ~2 Monate vorher und 10 Tage nach der Kundmachung. |
|
|
Schleifer |
16 Mar 2010, 22:20
Beitrag
#17
|
Guests |
Man muss rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Steht man nicht im Wählerverzeichnis, kann man sein Wahlrecht nicht ausüben.
|
|
|
16 Mar 2010, 22:59
Beitrag
#18
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Man muss rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Steht man nicht im Wählerverzeichnis, kann man sein Wahlrecht nicht ausüben. Ja der Punkt ist interessant: QUOTE § 17. (1) An der Wahl nehmen nur Wahlberechtigte teil, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. und QUOTE § 20. Die Wahlberechtigten sind vom Magistrat in das Wählerverzeichnis einzutragen (Anlage 1). Demnach ist wohl wahlberechtigt wer wahlberechtigt ist. |
|
|
25 Mar 2010, 18:31
Beitrag
#19
|
|
I pity the fool Gruppe: Members Beiträge: 2.771 Mitglied seit: 15-May 07 Wohnort: somewhere Mitglieds-Nr.: 11.673 |
|
|
|
25 Mar 2010, 20:39
Beitrag
#20
|
|
Delegoano Gruppe: Members Beiträge: 4.279 Mitglied seit: 23-September 05 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 7.187 |
hopala... spät aber doch... i glaub da fahr i jetzt hin... hab noch bier im kühlschrank...
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22. November 2024 - 19:53 |
Copyright 2001 - 2014 technoboard.at
|
Die
Texte geben die Meinung der Autoren und nicht unbedingt die des technoboard.at
Teams wieder.
Alle fraglichen Inhalte werden auf Anfrage und alle gegen die BoardRegeln verstossenden Einträge automatisch entfernt (sobald sie bemerkt werden). Kontakt: [email protected] |