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technoboard.at _ electronic music _ Liveset's auf eine Site stellen - erlaubt?

Geschrieben von: soundfreak 13 Jan 2003, 14:54

kennt hier jemand die genaue Gesetzeslage, wies da ausschaut, wenn man ein liveset zum anhören auf seine internetseite stellen will ???


HELP pls smile.gif

Geschrieben von: derrick s. 13 Jan 2003, 16:14

ZITAT(deep82 @ 13. Jan 2003, 13:54 )
kennt hier jemand die genaue Gesetzeslage, wies da ausschaut, wenn man ein liveset zum anhören auf seine internetseite stellen will ???


HELP pls  smile.gif

ich hab mal versucht mich ein bischen schlau zu machen und hab das hier gefunden:

http://www.bka.gv.at/bka/medien/bin.htm

"Der Beirat für Internet und neue Medien"

Viell. kannst du da mehr in Erfahrung bringen, falls ja sag bitte bescheid weil ich auch vorhabe ein set auf meine seite zu stellen. music.gif

Geschrieben von: soundfreak 13 Jan 2003, 16:33

danke mal. werd da mal ne mail hintexten- auf der page findest so schnell auch nix confused.gif

Geschrieben von: derrick s. 13 Jan 2003, 16:42

ZITAT(deep82 @ 13. Jan 2003, 15:33 )
danke mal. werd da mal ne mail hintexten- auf der page findest so schnell auch nix  /?/

Habe darüber auch mal mit einem bekannten gesprochen der sich mit gesetzen ein bischen auskennt, der hat gesagt grundsätzlich ist es nicht erlaubt, wenn du die erlaubnis dafür nicht hast. Sich diese zu holen dürfte ein schweres unterfangen sein *g*. Zur Zeit gibt es keine festen "internet-gesetze" und die gesetzeshüter sind da in österreich ca. 10 jahre hinten was das betrifft. Also wenn du nich grade Metallica in deinen Mix einbaust *gg* dürftest du eigentlich keine probleme bekommen, meint er. (viele seiten bieten sets an auch zum stream (ist eigentlich auch ein download), ob die alle die erlaubnis haben ist mehr als fraglich)

Bin mal gespannt was du von dem Beirat als Antwort bekommst music.gif

Geschrieben von: Zulu 13 Jan 2003, 16:45

ZITAT(dj-derrick @ 13. Jan 2003, 16:42 )
...wenn du nich grade Metallica in deinen Mix einbaust...

biggrin.gif biggrin.gif eindeutig der witz des tages LOL thumbs-up.gif

Geschrieben von: derrick s. 13 Jan 2003, 16:47

ZITAT(Zulu @ 13. Jan 2003, 15:45 )
ZITAT(dj-derrick @ 13. Jan 2003, 16:42 )
...wenn du nich grade Metallica in deinen Mix einbaust...

biggrin.gif biggrin.gif eindeutig der witz des tages LOL thumbs-up.gif

biggrin.gif ja, nur das hat einen wahren hintergrund, Napster hat seiner zeit die größten probleme hauptsächlich wegen Metallica bekommen!

Geschrieben von: Zulu 13 Jan 2003, 17:05

schon klar... deshalb hab ichs ja witzig gefunden - wenn man das nicht weiß dann checkt man den gag eh nicht so....

so...jetzt wieder weiter im text... biggrin.gif

Geschrieben von: soundfreak 13 Jan 2003, 17:25

ZITAT(Zulu @ 13. Jan 2003, 16:45 )
...wenn du nich grade Metallica in deinen Mix einbaust...

glaub auch dass es so ähnlich ist - wo kein kläger, da kein richter ...
wirklich aufzupassen wird es dann ja nur bei den ganzen chartsachen ...


hat sonst noch wer davon schon mal was gehört/gelesen, wie's da rechtlich ausschaut ???

Geschrieben von: Civa 13 Jan 2003, 17:25

gehts nicht eigentlich darum, dass wenn ein "künstler seine musik bei GEMA (so heisst es zumindest in deutschland) anmeldet, darf man sie ned ohne erlaubnis im radio spielen bzw. im internet zum runterladen freistellen. aber ob das auch beim "nur anhören im internet" so ist, weiss ich ned.
oder täusche ich mich da?

Geschrieben von: soundfreak 13 Jan 2003, 17:34

@civa: eben - das ist es ja ...
ich meinerseits hab da sicher schon an die 4-5 versch. gesetze erzählt bekommen - kein plan was am ehesten zutrifft sad.gif

Geschrieben von: Civa 13 Jan 2003, 17:37

naja wahrscheinlich von jedem ein bissi was, wie immer, aber wenn ich ma das genau überlege, glaub ich nicht, dass wenn man ein livesets online stellst, dass sich da wer aufregt, weils solche sachen ja ned auf cd gibt (damit verdienen die ja kein geld) und deswegen sich auch keiner dafür interessieren wird,...

Geschrieben von: derrick s. 13 Jan 2003, 19:07

ZITAT(Civa @ 13. Jan 2003, 16:25 )
gehts nicht eigentlich darum, dass wenn ein "künstler seine musik bei GEMA (so heisst es zumindest in deutschland) anmeldet, darf man sie ned ohne erlaubnis im radio spielen bzw. im internet zum runterladen freistellen. aber ob das auch beim "nur anhören im internet" so ist, weiss ich ned.
oder täusche ich mich da?

also wenn mans genau nimmt das ist "nur anhören" auch schon ein download, weil die dateien auf dem pc zwischengespeichert werden. Und wir wissen ja alle, das der download von geschützten titeln nicht erlaubt ist. Ich glaube so lange es keine Nationalen oder Internationalen Richtlinien gibt wird sich auch keiner auskennen. (in das Chaos Internet gehört mal zumindest eine geordnete unordnung rein :-)

Geschrieben von: caTekk 13 Jan 2003, 19:36

Mach dir keine Gedanken, ich kenn so viele die ihre Set´s oder rmx´s online stellen. Das is doch jedem egal, die sind doch froh das ihre Musik verbreitet wird smile.gif

Geschrieben von: soundfreak 14 Jan 2003, 10:26

Kollege hat noch nen bessern link verraten:

http://www.akm.co.at/akm/musikimwww/index.php

ZITAT
Musik im WWW    
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum .

Die interaktive Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken über Datennetze fällt unter das Recht der Zugänglichmachung (making available), eine Unterart des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (communication to the public).

Zusätzlich zum Recht der öffentlichen Wiedergabe sind Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Vor den eigentlichen On-Line-Nutzungen liegen vorausgehende Vervielfältigungen wie z.B. die Umwandlung von Ton/Bildtonträgeraufnahmen in ein digitales Dateiformat mit oder ohne Komprimierung (MP3 etc.). Bei On-Line-Nutzungen finden eine Vielzahl von Vorgängen statt, die Vervielfältigungen darstellen, wie z.B. das Hinaufladen auf den Serverrechner (uploading).

Welche Rechte können von der AKM erworben werden?
Das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken wird von der AKM wahrgenommen (Kontakt: Markus Baumgartner, [email protected]; Tel: +43 (0)1 717 14-134).

Bitte beachten Sie unsere Serviceleistung eines on-line-Vertragsabschlusses unter Hauptpunkt "Veranstalter", Unterpunkt "Anmeldung & Lizenzvertrag, Nutzungsentgelt".

Welche Rechte nehmen andere Verwertungsgesellschaften wahr?
Die (mechanischen) Vervielfältigungsrechte der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken werden von der Austro-Mechana wahrgenommen (Kontakt: Mag. Andreas Kolm, [email protected], Tel. +43 (0)1 71787-636).

Bezüglich der Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Tonträgerhersteller. Weitere Informationen LSG-Produzenten: [email protected]; +43 (0)1 535 60 35.
Die Leistungsschutzrechte sind immer dann betroffen, wenn Sie eine bereits vorhandene (z.B. CD-)Aufnahme eines Musikwerkes verwenden wollen.

Achtung:

Wenn Sie Musik zu Werbezwecken nutzen wollen, ist vorher eine entsprechende Bewilligung vom Urheber selbst - bei verlegten Werken von den jeweiligen Verlagen - zu erwerben.

Wenn Sie ein Musikwerk mit einer Animation verbinden wollen, sind zuerst die Synchronisationsrechte (Verbindung von Werken der Musik mit Werken der Filmkunst, Video oder anderen Werkgattungen) von den Urhebern selbst - bei verlegten Werken von den jeweiligen Verlagen - zu erwerben.

Darüber hinaus sind ggf. natürlich auch die Urheber- und Leistungsschutzrechte anderer Werkgattungen (z.B. Filmwerke, Lichtbildwerke) zu berücksichtigen und die entsprechenden Nutzungsbewilligungen einzuholen.



und auch hier:

http://www.akm.co.at/akm/urheberrecht/index.php


was meint ihr dazu ???

Geschrieben von: derrick s. 14 Jan 2003, 10:54

"Das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken wird von der AKM wahrgenommen" ?

Sehr intressant, na das wäre ja zumindest mal eine klare Aussage.

hab noch das hier gefunden auf der seite:

"Es ist für Sie als Veranstalter praktisch unmöglich, jeden Urheber bzw. Verleger, dessen Musik/Sprachwerk sie aufführen, ausfindig zu machen und mit ihm einen Vertrag abzuschließen. Dies ist auch gar nicht nötig. Denn dazu gibt es die AKM als zentralen Ansprechpartner.
Als Veranstalter nutzen Sie oft nicht nur Musik sondern auch Werke der Literatur (Lesungen); bei der öffentlichen Wiedergabe auf mechanischem Weg (also mittels CD, MD, MC, MP3, Rundfunk, Musikautomat etc.) und bei der Aufnahme auf Tonträger (Tonband, MC, CD-R etc.) zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe werden auch die Rechte der Interpreten und Produzenten und andere Nutzungsrechte (Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht) berührt. Damit Sie sich als Veranstalter nicht an mehrere Verwertungsgesellschaften wenden müssen (Austro-Mechana, Literar-Mechana/LVG, LSG, VBT) hat die AKM zu Ihrem Vorteil im Aufführungsbereich mit diesen Vereinbarungen dahingehend getroffen, dass Sie die entsprechenden Nutzungsbewilligungen ebenfalls bei der AKM erwerben können.

Als Veranstalter öffentlicher Aufführungen können Sie die Nutzungsbewilligungen für nahezu das gesamte Weltrepertoire der Musik und Literatur pauschal bei der AKM erwerben. Durch die pauschale Erteilung der Nutzungsbewilligung sind Sie nicht auf die Aufführung bestimmter Werke eingeschränkt, sondern können praktisch das gesamte Weltrepertoire der Musik und Literatur nutzen."

und:

Ja. Auch für die Nutzung von Musik im www, im Internet, ist eine Nutzungsbewilligung von der AKM zu erwerben und zwar auch dann, wenn Sie dabei komprimierte Musikdateien (MP3-files etc.) aus dem Internet verwenden. Die den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten durch das Urheberrechtsgesetz eingeräumten Rechte und Ansprüche gelten auch im "Medium Internet" (siehe dazu auch unter Hauptpunkt "AKM", Unterpunkt "Musik im www"). Wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Lizenzen, Zentrale, Herrn Markus Baumgartner, Tel. 01/ 717 14-134 DW.

Geschrieben von: derrick s. 14 Jan 2003, 11:21

Also ich wollts mal ganz genau wissen und hab den Herrn Baumgarnter angerufen:

also, egal ob privat oder komerziell genutzt, wenn man geschützte Titel streamed, sind monatlich 21,80 Euro zu berappen (man geht da von 1000 streams aus) baaa.gif

wenn man nicht zahlt is es illegal.

hm... also besser mal überlegen

Geschrieben von: dj AcidGreen/Acidrecords 14 Jan 2003, 15:16

*lol*


also wenns eine private hp is von der du streamst wird genau garnix passiern ...
wenn sich wer melden sollte ..> set offline stellen ...und abwarten ..aber da wird auch nix passieren ...die müssten das ganze i-net verklagen ... biggrin.gif

Geschrieben von: derrick s. 14 Jan 2003, 18:07

ZITAT(dj AcidGreen/Acidrecords @ 14. Jan 2003, 14:16 )
*lol*


also wenns eine private hp is von der du streamst wird genau garnix passiern ...
wenn sich wer melden sollte ..> set offline stellen ...und abwarten ..aber da wird auch nix passieren ...die müssten das ganze i-net verklagen ... biggrin.gif

naja, in letzter Zeit gehen die provider immer verschärfter vor was illegale sachen betrifft (edonkey, kazaa usw.) also ich würd mich nicht darauf verlassen...

Geschrieben von: theScore 14 Jan 2003, 19:13

Hallo erst mal!
Ich denke, man wird die Genehmigungen der Labels einholen müssen, welche im Mix vetreten sind, oder irr ich mich da?

Geschrieben von: caTekk 14 Jan 2003, 19:14

Hast du schon mal Drogen genommen ?

Hast du schon mal eine Cd gebrannt oder ein Video kopiert ?

Bist du schon mal zu schnell gefahren ?

Hast du dir schon mal ein mp3 File aus dem internet gezogen ?

Hast du bei deinen Traxx schon mal einen Drumloop verwendet ???



Wenn ja, stell dich lieber gleich der Polizei biggrin.gif

Geschrieben von: dj AcidGreen/Acidrecords 14 Jan 2003, 20:22

@ dj-derrick

naja da gehts aber um die massen .....

wenn auf ner privaten hp ein privates set steht wird sich kein schwein aufregen ...

wenn doch ..dann offline stellen ....es wird maximal bei ner verwarnung bleiben ...

Geschrieben von: derrick s. 14 Jan 2003, 21:48

ZITAT(caTekk @ 14. Jan 2003, 18:14 )
Hast du schon mal Drogen genommen ?

Hast du schon mal eine Cd gebrannt oder ein Video kopiert ?

Bist du schon mal zu schnell gefahren ?

Hast du dir schon mal ein mp3 File aus dem internet gezogen ?

Hast du bei deinen Traxx schon mal einen Drumloop verwendet ???



Wenn ja, stell dich lieber gleich der Polizei biggrin.gif

ähm... also ok ich mach jetz mal nicht ganz mit bei der umfrage *g*

außer:

Hast du schon mal Drogen genommen ?
nein (nie, aus Überzeugung)

aber das ist ein anderes Thema

Ich will hier auch nicht den moralapostel spielen, wollte mal die leute und mich informieren wie es tatsächlich aussieht.

Find das ganze sehr intressant weil ich selber als Online Redakteur arbeite und das mit der AKM nicht wusste.

Es muss jeder selber wissen was er macht, ob er drogen nimmt, mp3s zieht... oder eben nicht.

Geschrieben von: soundfreak 7 Apr 2003, 15:02

@acid: wie legal/illegal ist dann das mp3 sets streamen ???

hast da von tornadox.at sicher genug erfahrungen - würd mich mal interessiern, wies da rechtlich genau ausschaut.

Geschrieben von: Zulu 7 Apr 2003, 16:54

gute frage...

ich schätze mal acid kann uns da weiterhelfen... also nur nicht so schüchtern tounge.gif

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